Haager Konvention

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (HK; Schweiz: Haager Abkommen) vom 14. Mai 1954 ist ein völkerrechtlicher Vertrag zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, der am 7. August 1956 in Kraft trat. Aufgrund der Bedeutung von Kulturgütern für die menschliche Gesellschaft wird die Konvention dem Humani­tären Völker­recht (HVR) zugerechnet. Geschützt werden bewegliche Güter wie Bücher als auch unbewegliche Güter wie archäologische Stätten. Weiterhin fallen Gebäude, die zur Ausstellung wie Museen, zur Aufbewahrung wie Bibliotheken oder zur Sicherung wie Bergungsorte dienen, unter den Schutz des Abkommens.1 Zur Kennzeichnung von Kulturgut definiert die Konvention der Blaue Schild (Kulturgutschutzzeichen) als Schutzzeichen1.1 und regelt seinen Gebrauch1.2. Die Konvention wird durch zwei Zusatzprotolle ergänzt, die Haager Protokolle genannt werden. Das erste besteht aus Ausführungsbestimmungen, die zusammen mit der Konvention am 14. Mai 1954 beschlossen wurden, das zweite Protokoll datiert vom 26. März 1999. Es gibt 133 Vertragsstaaten der Konvention (2021), und dazu gehören auch Deutschland, Österreich und die Schweiz.

Implementierung in Deutschland

Deutschland gehört zu den ursprünglichen Unterzeichnern der Konvention und setzte es mit dem Gesetz zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (KultgSchKonvG) 1967 um. Dazu gehörten auch das Zusatzprotokoll (KultgSchKonvProt) mit den Ausführungsbestimmungen (KultgSchKonvABest). Für Deutschland wurden die ministeriellen und behördlichen Zuständigkeiten geregelt.2 Der Rückgabeanspruch nach der Haager Konvention wurde 2016 im Kulturgutschutzgesetz (KGSG) geregelt.3 Deutschland war auch Unterzeichnerstaat des zweiten Zusatzprotokolls von 1999, das es am 25. November 2009 ohne weitergehende nationale Umsetzung ratifizierte (KultgSchKonvProt 2).

In Deutschland gibt es mit dem Barbarastollen in Baden-Württemberg seit dem 24. April 1978 ein einziges Objekt, das unter dem Sonderschutz der Haager Konvention steht und daher mit dem dreifach angeordneten Blauen Schild gekennzeichnet wird.

Die Organisation Blue Shield International, die sich mit der Umsetzung und Pflege der Haager Konvention befasst, hat ein deutsches Komitee, das 2017 gegründet wurde: Blue Shield Deutschland (Deutsches Nationalkomitee Blue Shield e.V.).

Rotes Kreuz und Kulturgutschutz

Das Inter­nationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) unterstützt auf Wunsch militärische Kräfte bei der Schulung ihres Personal hinsichtlich der Beachtung der Regelungen des Huma­ni­tären Völker­rechts, einschließlich der Kulturschutzes und dabei insbesondere der Regelungen der Haager Konvention und ihrer Protokolle. In einer Absichtserklärung vereinbarte das IKRK mit der UNESCO am 29. Februar 2016 in Genf, dass es für die fortgesetzte Ratifikation dieser völkerrechtlichen Verträge wirbt, Staaten bei ihrer Umsetzung berät, über die Natio­nalen Gesell­schaften auf die Implementierung und die Verbreitungsarbeit in den Staaten hinwirkt, bei Konflikten Informationen über gefährdete Kulturgüter teilt und auf Anfrage auch bei deren Sicherung unterstützt.4

Letzterer Punkt ist besonders bemerkenswert, weil das IKRK dadurch aktiv im Konfliktfall im Kulturschutz tätig werden kann. Die betreffende Vereinbarung lautet wörtlich: Upon the request of UNESCO or a party to the conflict, with the agreement of all parties to the conflict and in close consultation with the local actors concerned (including competent national authorities), the ICRC may assist in rescuing specific cultural property at imminent risk, for example by facilitating the evacuation of collections and/or providing supplies and equipment needed to undertake emergency safeguarding measures.4.1

Das IKRK nimmt mit beratender Stimme am Ausschuss für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (engl. Committee for the Protection of Cultural Property in the Event of Armed Conflict) teil. Dabei handelt es sich um ein Gremium, das mit dem zweiten Zusatzprotokoll eingeführt wurde und in der Regel einmal jährlich tagt.5

Weitere Informationen

Konvention, Protokolle und Handbuch

Umsetzung

Websites

Podcast

Enzyklopädie

Einzelnachweise

  1. Artikel 1 HK.
    1. Artikel 16.
    2. Artikel 6, 10, 12 und 13.
  2. Art. 2 KultgSchKonvG.
  3. § 53 KGSG.
  4. IKRK/UNESCO, Memorandum of Understanding between United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization and the International Committee of the Red Cross, Genf, 29. Februar 2016, Art. 1.
    1. Art. 1, Abs. (vi).
  5. Zweites Protokoll zur Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, Den Haag 1999, Art. 24–28.