Haager Konvention
Allgemeines

Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (HK; Schweiz: Haager Abkommen) vom 14. Mai 1954 ist ein völkerrechtlicher Vertrag zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, der am 7. August 1956 in Kraft trat. Aufgrund der Bedeutung von Kulturgütern für die menschliche Gesellschaft wird die Konvention dem Humanitären Völkerrecht (HVR) zugerechnet. Geschützt werden bewegliche Güter wie Bücher als auch unbewegliche Güter wie archäologische Stätten. Weiterhin fallen Gebäude, die zur Ausstellung wie Museen, zur Aufbewahrung wie Bibliotheken oder zur Sicherung wie Bergungsorte dienen, unter den Schutz des Abkommens.1 Zur Kennzeichnung von Kulturgut definiert die Konvention der Blaue Schild (Kulturgutschutzzeichen) als Schutzzeichen1.1 und regelt seinen Gebrauch1.2. Die Konvention wird durch zwei Zusatzprotolle ergänzt, die Haager Protokolle genannt werden. Das erste besteht aus Ausführungsbestimmungen, die zusammen mit der Konvention am 14. Mai 1954 beschlossen wurden, das zweite Protokoll datiert vom 26. März 1999. Es gibt 133 Vertragsstaaten der Konvention (2021), und dazu gehören auch Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Implementierung in Deutschland

Deutschland gehört zu den ursprünglichen Unterzeichnern der Konvention und setzte es mit dem Gesetz zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (KultgSchKonvG) 1967 um. Dazu gehörten auch das Zusatzprotokoll (KultgSchKonvProt) mit den Ausführungsbestimmungen (KultgSchKonvABest). Für Deutschland wurden die ministeriellen und behördlichen Zuständigkeiten geregelt.2 Der Rückgabeanspruch nach der Haager Konvention wurde 2016 im Kulturgutschutzgesetz (KGSG) geregelt.3 Deutschland war auch Unterzeichnerstaat des zweiten Zusatzprotokolls von 1999, das es am 25. November 2009 ohne weitergehende nationale Umsetzung ratifizierte (KultgSchKonvProt 2).
In Deutschland gibt es mit dem Barbarastollen in Baden-Württemberg seit dem 24. April 1978 ein einziges Objekt, das unter dem Sonderschutz der Haager Konvention steht und daher mit dem dreifach angeordneten Blauen Schild gekennzeichnet wird.
Die Organisation Blue Shield International, die sich mit der Umsetzung und Pflege der Haager Konvention befasst, hat ein deutsches Komitee, das 2017 gegründet wurde: Blue Shield Deutschland (Deutsches Nationalkomitee Blue Shield e.V.).
Rotes Kreuz und Kulturgutschutz
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) unterstützt auf Wunsch militärische Kräfte bei der Schulung ihres Personal hinsichtlich der Beachtung der Regelungen des Humanitären Völkerrechts, einschließlich der Kulturschutzes und dabei insbesondere der Regelungen der Haager Konvention und ihrer Protokolle. In einer Absichtserklärung vereinbarte das IKRK mit der UNESCO am 29. Februar 2016 in Genf, dass es für die fortgesetzte Ratifikation dieser völkerrechtlichen Verträge wirbt, Staaten bei ihrer Umsetzung berät, über die Nationalen Gesellschaften auf die Implementierung und die Verbreitungsarbeit in den Staaten hinwirkt, bei Konflikten Informationen über gefährdete Kulturgüter teilt und auf Anfrage auch bei deren Sicherung unterstützt.4
Letzterer Punkt ist besonders bemerkenswert, weil das IKRK dadurch aktiv im Konfliktfall im Kulturschutz tätig werden kann. Die betreffende Vereinbarung lautet wörtlich: Upon the request of UNESCO or a party to the conflict, with the agreement of all parties to the conflict and in close consultation with the local actors concerned (including competent national authorities), the ICRC may assist in rescuing specific cultural property at imminent risk, for example by facilitating the evacuation of collections and/or providing supplies and equipment needed to undertake emergency safeguarding measures.4.1
Das IKRK nimmt mit beratender Stimme am Ausschuss für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (engl. Committee for the Protection of Cultural Property in the Event of Armed Conflict) teil. Dabei handelt es sich um ein Gremium, das mit dem zweiten Zusatzprotokoll eingeführt wurde und in der Regel einmal jährlich tagt.5
Weitere Informationen
Konvention, Protokolle und Handbuch
- Haager Konvention für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, Den Haag 1954
- Ausführungsbestimmungen der Haager Konvention für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, Den Haag 1954
- Zweites Protokoll zur Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, Den Haag 1999
- Guidelines for the Implementation of the 1999 Second Protocol to the Hague Convention of 1954 for the Protection of Cultural Property in the Event of Armed Conflict, Paris 2019
Umsetzung
- Roger O'Keefe, Camille Péron, Tofig Musayev, Gianluca Ferrari, Protection of Cultural Property. Military Manual (UNESCO Manual on the Protection of Cultural Property), Paris/Sanremo 2016
- ICRC.org, Agreement between the ICRC and UNESCO on the protection of cultural property - Q&A, 8. März 2016
- ICRC.org, The ICRC and the Blue Shield signed a Memorandum of Understanding, 26. Februar 2020
Websites
- UNESCO.org, Protecting cultural heritage in the event of an armed conflict
- Kulturgutschutz-Deutschland.de, Alles zum Kulturgutschutz. Rechtsgrundlagen. Völkerrecht
- BBK.Bund.de, Kulturgutschutz nach Haager Konvention
- IHL-Databases.ICRC.org, Convention for the Protection of Cultural Property in the Event of Armed Conflict. The Hague, 14 May 1954
- IHL-Databases.ICRC.org, Second Protocol to the Hague Convention of 1954 for the Protection of Cultural Property in the Event of Armed Conflict The Hague, 26 March 1999
- Website Blue Shield International
Podcast
- Martin Krumsdorf (INSOHR) und Susann Harder, Kulturgutschutz (Podcast), in: 7 Gute Gründe, München, 23. April 2022
Enzyklopädie
- Artikel Kulturgut
- Artikel Blaues Schild und Schutzzeichen
- Artikel Humanitäres Völkerrecht
Einzelnachweise
- ↑ Artikel 1 HK.
- ↑ Art. 2 KultgSchKonvG.
- ↑ § 53 KGSG.
- ↑ IKRK/UNESCO, Memorandum of Understanding between United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization and the International Committee of the Red Cross, Genf, 29. Februar 2016, Art. 1.
- ↑ Art. 1, Abs. (vi).
- ↑ Zweites Protokoll zur Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, Den Haag 1999, Art. 24–28.