Briand-Kellogg-Pakt

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
(Weitergeleitet von Pariser Vertrag)

Allgemeines

Nach dem Scheitern des Genfer Protokolls von 1924, das Angriffskriege verbieten sollte, stellte der Briand-Kellogg-Pakt (auch: Vertrag über die Ächtung des Krieges oder Pariser Vertrag) einen neuen Versuch dar, den Krieg völkerrechtlich zu ächten. Die Vertragsparteien — darunter befand sich auch das Deutsche Reich (1871–1945) — erklären darin, dass sie den Krieg als Mittel für die Lösung internationaler Streitfälle verurteilen und auf ihn als Werkzeug nationaler Politik in ihren gegenseitigen Beziehungen verzichten (Artikel I). 15 Staaten unterzeichneten am 27. August 1928 in Paris das Abkommen, und bis zum Beginn des Zweiten Welt­kriegs (1939–1945) gab es 63 Vertragsstaaten.

Gültigkeit und Wirkung

Der weiterhin gültige Vertrag bietet keine direkte Rechtsgrundlage zur Kriminalisierung eines Angriffskriegs und der Personen, die darüber entscheiden. Das Verbrechen der Aggression wurde später erst geschaffen. In Deutschland ist es im Völkerstrafgesetzbuch verankert, so dass auch handelnde Personen — ohne Zweifel an der Legitimität des Urteils wie zum Beispiel bei den Tokioter Prozessen (1946–1948) — in Deutschland haftbar gemacht werden können.

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