Briand-Kellogg-Pakt
Allgemeines

Nach dem Scheitern des Genfer Protokolls von 1924, das Angriffskriege verbieten sollte, stellte der Briand-Kellogg-Pakt (auch: Vertrag über die Ächtung des Krieges oder Pariser Vertrag) einen neuen Versuch dar, den Krieg völkerrechtlich zu ächten. Die Vertragsparteien — darunter befand sich auch das Deutsche Reich (1871–1945) — erklären darin, dass sie den Krieg als Mittel für die Lösung internationaler Streitfälle verurteilen und auf ihn als Werkzeug nationaler Politik in ihren gegenseitigen Beziehungen verzichten (Artikel I). 15 Staaten unterzeichneten am 27. August 1928 in Paris das Abkommen, und bis zum Beginn des Zweiten Weltkriegs (1939–1945) gab es 63 Vertragsstaaten.
Gültigkeit und Wirkung
Der weiterhin gültige Vertrag bietet keine direkte Rechtsgrundlage zur Kriminalisierung eines Angriffskriegs und der Personen, die darüber entscheiden. Das Verbrechen der Aggression wurde später erst geschaffen. In Deutschland ist es im Völkerstrafgesetzbuch verankert, so dass auch handelnde Personen — ohne Zweifel an der Legitimität des Urteils wie zum Beispiel bei den Tokioter Prozessen (1946–1948) — in Deutschland haftbar gemacht werden können.
Weitere Informationen
Texte
- Yale.edu, Kellogg-Briand Pact 1928 (englische Fassung)
- Ungarisches-Institut.de, Briand-Kellogg-Pakt (deutsche Übersetzung, unsicherer Link)
Websites
- Bundeszentrale für politische Bildung, Briand-Kellogg-Pakt: Ein Vertrag gegen den Krieg, Bonn, 24. August 2018
- Gregor Schirmer, Revolution im Völkerrecht. Am 27. August 1928 wurde der Briand-Kellogg-Pakt unterzeichnet, 23. August 2008
Enzyklopädie
- Artikel Krieg
- Artikel Genfer Protokoll (1924)