Leiharbeit
Allgemeines
Leiharbeit ist eine hauptamtliche Beschäftigungsart, bei der Arbeitnehmer nicht bei dem Unternehmen, in dem er eingesetzt wird (Entleiher), angestellt ist, sondern bei einem anderen Unternehmen, das ihn vorübergehend oder ausnahmsweise dauerhaft dem Unternehmen, in dem er tatsächlich tätig ist, leihweise überlassen hat (Verleiher). Es handelt sich arbeitsrechtlich um Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ).
Gliederungen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) können sowohl als Entleiher als auch Verleiher auftreten. Leiharbeiter werden beispielsweise in Mangelberufen eingesetzt, zum Beispiel in der stationären Pflege im Krankenhäusern und Pflegeheimen oder auch im Rettungsdienst. Als dauerhafte Verleiher von Personal treten vor allem die Schwesternschaften auf, wenn sie per Gestellung in einem Krankenhaus tätig werden, das sie nicht selbst tragen. Für die so eingesetzten Schwestern gilt durch eine Sonderregelung im DRK-Gesetz die sonst vorgeschriebene Befristung nicht, weil sie auch für den Katastrophenschutz und Zivilschutz, das heißt für den Einsatz in einem Krieg in Deutschland, vorgesehen sind.1
Weitere Informationen
- Artikel Hauptamt
- Artikel Schwesternschaft
- Artikel Rotkreuzschwester
- Artikel 17. November, 17. Februar und 17. Juli
Erläuterungen
- ↑ Anlass war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom → 17. November 2016.