Anwärter

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Bevor ein ehren­amt­liches Mitglied Angehöriger einer Rotkreuz-Gemeinschaft wird, kann es, abhängig von der Art der Gemeinschaft, den Status Anwärter haben. Dieser Status kann sich entweder durch die Ordnung der Gemeinschaft ergeben, die eine Anwartschaft (Wartezeit bzw. Probezeit) vorsehen kann, oder dadurch, dass eine Gremienentscheidung (z.B. Vorstand des Ortsvereins) notwendig ist.

Aufgrund der föderalen Organisation und den voneinander unabhängigen Rotkreuz-Gemeinschaften unterscheiden sich die Regelungen zur Anwartschaft in den Landes­verbänden und Aufgabenbereichen. Im Jugendrotkreuz ist sie oft nicht vorgesehen, und in den Bereitschaften dauert sie häufig sechs Monate. Durch die erforderlichen Ausbildungen und Prüfungen dauert die Anwartschaft in der Bergwacht mit zwei bis drei Jahren am längsten. Sie ist bei der Bergwacht zugleich eine Qualifikationsstufe.

Bewertung

Das Konzept einer Probezeit ist nicht mehr zeitgemäß und stammt aus einer Zeit, in der man sich dauerhaft einer Organisation anschloss. Diese Zeit endete in den 1990er-Jahren. Heute steht in der Regel nicht die Mitgliedschaft, sondern die Mitwirkung im Vordergrund.

Die Anwartschaft hat sich erhalten, weil Langzeit-Ehrenamtliche ihren gefühlten Status aufrechterhalten möchten und keine moderneren Konzepte geschaffen wurden. Es gibt andere Möglichkeiten, um sich in den seltenen Fällen von Mitgliedern, die nicht in der Organisation sein sollten, zu trennen oder zumindest ihre Mitwirkung zu unterbinden.

Drittes Reich

Im Deut­schen Roten Kreuz in der Zeit des National­sozia­lis­mus (1933–1945) (→ Deutsches Rotes Kreuz im Nationalsozialismus), nach der vollen Gleichschaltung in 1937, war Anwärter (intern kurz Aw) bzw. Anwärterin (Awn) der unterste → Dienstrang vor der Aufnahme in die Organisation. Um als Anwärter zugelassen zu werden, mussten anderem die folgenden Nachweise erbracht werden:

  • polizeiliches Führungszeugnis über eventuelle Vorstrafen,
  • politisches Führungszeugnis, wenn keine Mitgliedschaft in der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), einer ihrer Unterorganisationen oder verbundenen Organisationen bestand,
  • Nachweis über die deutschblütige Abstammung, in Fortsetzung des bereits 1933 beschlossenen Ausschlusses von Nichtariern,
  • Ergebnis einer ärztliche Untersuchung zur Tauglichkeit.

Nach der Zulassung an Anwärter begann eine sechsmonate Probezeit, in der die Grundausbildung zu absolvieren war. Anschließend erfolgte die Aufnahme als Helfer (H) bzw. Helferin (Hn) mit der Vereidigung auf Adolf Hitler (1889–1945).

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