Kreisleitung

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Die Kreisleitung sind die Leitungskräfte einer Rotkreuz-Gemeinschaft eines Kreisverbands im Deut­schen Roten Kreuz. Sie werden in einem demokratischen Prozess von vor allem den Ortsleitungen gewählt und sind für die Dauer ihrer Amtszeit für die betreffende Gemeinschaft verantwortlich. Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Ordnung der Gemeinschaft ihres Landesverbands. Die Ordnung kann gestatten, dass sich die Kreisleitung um nicht gewählte Funktionen (zum Beispiel Fachberater), die von gewählten Amtsinhabern ernannt werden, erweitert.

Ausprägungen

Ausnahme Westfalen-Lippe

Im Landesverband Westfalen-Lippe sind die Rotkreuz-Gemeinschaften bis auf das Jugendrotkreuz zur Rotkreuzgemeinschaft (RKG) zusammengefasst. Statt von Kreisleitung wird daher dort von einer Kreisrotkreuzleitung (KRKL) gesprochen.

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