Kreisleitung
Allgemeines
Die Kreisleitung sind die Leitungskräfte einer Rotkreuz-Gemeinschaft eines Kreisverbands im Deutschen Roten Kreuz. Sie werden in einem demokratischen Prozess von vor allem den Ortsleitungen gewählt und sind für die Dauer ihrer Amtszeit für die betreffende Gemeinschaft verantwortlich. Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Ordnung der Gemeinschaft ihres Landesverbands. Die Ordnung kann gestatten, dass sich die Kreisleitung um nicht gewählte Funktionen (zum Beispiel Fachberater), die von gewählten Amtsinhabern ernannt werden, erweitert.
Ausprägungen
- Kreisbereitschaftsleitung (Bereitschaft)
- Kreisleitung Bergwacht
- Kreisleitung Jugendrotkreuz
- Kreisleitung Wasserwacht
- Kreisleitung Wohlfahrts- und Sozialarbeit
Ausnahme Westfalen-Lippe
Im Landesverband Westfalen-Lippe sind die Rotkreuz-Gemeinschaften bis auf das Jugendrotkreuz zur Rotkreuzgemeinschaft (RKG) zusammengefasst. Statt von Kreisleitung wird daher dort von einer Kreisrotkreuzleitung (KRKL) gesprochen.
Weitere Informationen
- Artikel Rotkreuz-Gemeinschaft
- Artikel Kreisverband
- Artikel Ortsleitung, Landesleitung und Bundesleitung