Einführung eines neuen zur Zivilkleidung zu tragenden Abzeichens (1934)
Seit je her spielen Abzeichen aller Art eine große Rolle bei Hilfsorganisationen, so auch im Roten Kreuz. Sie dienen als Statussymbole und können auch die Sehnsucht nach militärischen Strukturen bedienen. Diese Gefühle wurden im NS-Staat (1933–1945) bedient, im damaligen Deutschen Roten Kreuz beispielsweise durch ein an die Wehrmacht angelehntes System von Dienststellungen mit entsprechenden Abzeichen.
Die hier wiedergegebene Regulierung von 1934 änderte und vereinheitlichte die Zeichen, die an der Zivilkleidung getragen werden durften. Es handelte sich um kleine Kennzeichen, die dazu dienten, den Träger in Zivilbekleidung mit der Organisation zu verbinden. Das heutige Zivilabzeichen hat eine andere Funktion. Die damaligen Abzeichen wurden wie die heutigen Anstecknadeln, Pins usw. zur Identifikation mit der Organisation getragen.
Bemerkenswert ist die in Nr. 5 erkennbar einkalkulierte Marge bei der Abgabe der Vereins- und Amtsabzeichen, während für die Angehörigen von Sanitätskolonnen der Einkaufspreis deutlich niedriger ist, sondern auch auf eine Marge verzichtet wird. Der Einkaufspreis könnte sich vielleicht durch die produzierte Mengen erklären, aber die Marge für die ausgebende Organisation zeigt eine bewusste Preisgestaltung. Man könnte meinen, die finanzielle Belastung für diejenigen DRK-Angehörigen, die das NS-Regime im geplanten Krieg besonders benötigen wird, gering gehalten werden sollte.
Die neuen Abzeichen wurden mit dem Rundschreiben Nr. 338 vom 23. Juli 1934 bekanntgegeben, das in den Nachrichten des DRK Nr. 8 von 1934 und Nr. 3 von 1935 sowie in Retten und Helfen Nr. 18 von 1934 abgedruckt wurde. Zur gewählten Vorgehensweise bei der Transkription und Wiedergabe des Originaltextes siehe die → redaktionellen Hinweise zu Volltexten.
Volltext
Um den durch die neue Satzung[1] geschaffenen engen Zusammenschluß aller Gliederungen des Roten Kreuzes zum Deutschen Roten Kreuz[2] auch äußerlich kenntlich zu machen, werden die bisher üblichen, zur Zivilkleidung zu tragenden Vereinsabzeichen der einzelnen Landesvereine[3] abgeschafft und mit Genehmigung des Herrn Reichsministers des Innern[4] durch einheitliche Abzeichen für das gesamte Deutsche Rote Kreuz ersetzt, die vom 1. 9. 1934 ab getragen werden können. Und zwar werden in Zukunft unterschieden:
a) das Vereinsabzeichen, b) das Amtsabzeichen, c) das Sanitätskolonnenabzeichen.
Das Vereinsabzeichen besteht aus einer kreisrunden Plakette aus Weißmetall von 17 mm Durchmesser in der Mitte ein 11 mm großes weiß-emailliertes kreisförmiges Schild mit dem Roten Kreuz. Der Rand trägt in schwarzen Buchstaben die Umschrift: „Deutsches Rotes Kreuz”, in der Mitte unten das Hakenkreuz[5].
Zum Tragen des Vereinsabzeichens sind alle persönlichen (auch Ehren- und fördernden) Mitglieder des Deutschen Roten Kreuzes einschließlich der nachgeordneten Vereinigungen berechtigt.
Das Amtsabzeichen besteht aus einer ovalen Plakette aus Weißmetall von 23 mm Höhe und 16 mm Breite. In der Mitte ein ovales weiß-emailliertes Schild von 17 mm Höhe und 10 mm Breite, das einen schwarzen Adler trägt, der auf einem Roten Kreuz ruht. Auf der Brust des Adlers ein auf der Spitze stehendes Quadrat mit Hakenkreuz[5]. Umschrift in schwarzen Buchstaben: „Deutsches Rotes Kreuz”.
Zum Tragen des Amtsabzeichens sind berechtigt:
- die Präsidenten, Vorsitzenden und Inhaber von Ämtern[6] des Deutschen Roten Kreuzes einschließlich der nachgeordneten Vereinigungen mit Ausnahme der Sanitätskolonnen,
- die Oberinnen[7] der Schwesternschaften[8],
- die hauptamtlich im Deutschen Roten Kreuz einschließlich der nachgeordneten Vereinigungen tätigen Bearbeiter und Bearbeiterinnen (Referenten).
Das Sanitätskolonnenabzeichen besteht aus einem ausgeschnittenen schwarz-emaillierten Adler, der auf einem ebenfalls ausgeschnittenen Roten Kreuz ruht. Der Adler trägt auf der Brust ein auf der Spitze stehendes Quadrat mit Hakenkreuz[5].
Größe: 11 mm hoch und 8 mm breit.
Die Berechtigung zum Tragen des Sanitätskolonnen-Abzeichens [sic!] haben alle aktiven Angehörigen der Sanitätskolonnen[9] und deren Vorgesetzte.
- Die Abzeichen sind gesetzlich geschützt. Sie können vom Hersteller nicht unmittelbar abgegeben werden. Der Vertrieb ist ausschließlich dem Zentraldepot vom Roten Kreuz[10], Neubabelsberg[11], übertragen. Die Bestellungen sind von allen Vereinigungen an das Zentraldepot zu richten. Die Abgabe, die ausschließlich an Vereinigungen des Deutschen Roten Kreuzes erfolgen darf, findet zu nachstehenden Preisen statt:
| Anstecknadel je Rpf.[12] |
Doppelknopf je Rpf. |
Sicherheitsnadel je Rpf. | |
| Vereinsabzeichen | 35 | 40 | 40 |
| Amtsabzeichen | 65 | 70 | 70 |
| Sanitätskolonnenabzeichen | 25 | 30 | 30 |
Bei Bestellungen ist genau anzugeben, welche Herstellungsart verlangt wird.
Die Abgabe durch die nachgeordneten Vereinigungen an die einzelnen zum Tragen des Abzeichens im Sinne der Ziffer 7 berechtigten Personen erfolgt zu nachstehenden Preisen:
| Anstecknadel je Rpf.[12] |
Doppelknopf je Rpf. |
Sicherheitsnadel je Rpf. | |
| Vereinsabzeichen | 45 | 50 | 50 |
| Amtsabzeichen | 75 | 80 | 80 |
| Sanitätskolonnenabzeichen | 25 | 30 | 30 |
- Bis zum 31. Dezember 1934 soll die Beschaffung der neuen Abzeichen für die gegenwärtig zum Tragen berechtigten Personen durchgeführt sein. Von diesem Zeitpunkt ab ist das Tragen der alten Abzeichen untersagt.
- Zum Tragen der Abzeichen sind die Inhaber einer Mitgliedskarte oder eines Sanitätskolonnen-Ausweises berechtigt.
- Wegen der Dienstbroschen für die Schwesternschaften des Deutschen Roten Kreuzes und der Abzeichen für die weiblichen Hilfskräfte des Deutschen Roten Kreuzes ergeht besondere Anordnung 〈vgl. Vereinsamtl. N. 1935 Nr. 5.〉.
- Der Stellvertretende Präsident: Hocheisen[13]
Erläuterungen
- ↑ Nach der Machtübernahme der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) im Januar 1933 wurde im Zuge der Gleichschaltung im November 1933 eine → neue Satzung für das damalige Deutsche Rote Kreuz (1921–1937) erlassen, die seine bisherige Struktur noch nicht beseitigte aber zur Eingliederung in den NS-Staat (1933–1945) faktisch weitgehend beseitigte.
- ↑ Der Euphemismus enger Zusammenschluß ist typisch für die Sprache des Nationalsozialismus, mit dem hier die rigorise Zentralisierung und Ausschaltung der traditionellen föderalen Struktur des Roten Kreuzes in Deutschland mit starken Landesorganisationen — damals die Landesvereine — nicht ausgesprochen werden soll. Die Satzung → neue Satzung von 1933 spricht von strafferer Zusammenfassung.
- ↑ Siehe Artikel Landesverein.
- ↑ Wilhelm Frick (1877–1946) war von 1933 bis 1943 der Reichsminister des Innern.
- ↑ Siehe Artikel Hakenkreuz und Artikel Logo (Drittes Reich).
- ↑ Zur Berechtigung zum Tragen des Amtsabzeichens gab es 1935 eine Klarstellung in Nr. 3 der Vereinsamtlichen Nachrichten: Über die Auslegung der Ziffer 3 des Rundschreibens Nr. 338 vom 23. Juli 1934 (abgedruckt in den „Nachrichten des Deutschen Roten Kreuzes” Nr. 8, August 1934, sind Zweifel entstanden. Unter „Inhaber von Ämtern”, die zum Tragen des Amtsabzeichens berechtigt sind, sind die Inhaber der satzungsmäßigen Ämter einschließlich der Mitglieder der satzungsmäßigen Organe der betreffenden Vereinigung des Deutschen Roten Kreuzes sowie die Inhaber von Ämtern im Bereitschaftsdienst zu verstehen. Ferner sind hierzu zu rechnen die Ehrenvorsitzenden der betreffenden Vereinigung.
- ↑ Siehe Artikel Oberin.
- ↑ Siehe Artikel Schwesternschaft.
- ↑ Siehe Artikel Sanitätskolonne.
- ↑ Siehe Artikel Zentraldepot vom Roten Kreuz.
- ↑ Siehe Artikel Neubabelsberg.
- ↑ Der Wert eines damaligen Reichspfennigs (Rpf.) entspricht heute dem von ca. 5,4 Cent. Ein Abzeichen für 50 Rpf. würde also heute ca. 2,70 Euro kosten.
- ↑ Paul Hocheisen (1870–1944).
