Bezirksversammlung
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
Allgemeines
Die Bezirksversammlung ist das höchste Gremium eines Bezirksverbands im Deutschen Roten Kreuz. Bezirksverbände gibt es ausschließlich in den Landesverbänden Bayern und Rheinland-Pfalz.1 Die Tagungsfrequenz ist gering: Regulär tritt eine Bezirksversammlung alle vier Jahre (Bayern) oder fünf Jahre (Rheinland-Pfalz) zusammen. Außerordentliche Sitzungen sind möglich.
Zusammensetzung
Bayern
Im Bayerischen Roten Kreuz nehmen an einer Bezirksversammlung die folgenden Personen stimmberechtigt teil:2
- Angehörige des Vorstands des Bezirksverbands,
- Vorsitzende der Kreisverbände,
- Delegierte der Kreisverbände,
- Delegierte der Schwesternbeiräte,
- Vertreter der Bezirksausschüsse,
- Vertreter der Bezirksleitungen der Rotkreuz-Gemeinschaften.
Rheinland-Pfalz
Im Landesverband Rheinland-Pfalz setzt sich eine Bezirksversammlung aus folgenden Personengruppen zusammen:
- Angehörige des Bezirksverbandsausschusses,
- Schatzmeister der Kreisverbände,
- Leitern der Rotkreuz-Gemeinschaften (ausgenommen Bergwacht3) der Kreisverbände,
- Delegierte der Kreisverbände,
- Ehrenmitglieder.
Weitere Informationen
- Artikel Bezirksverband
- Artikel Landesversammlung
Einzelnachweise und Erläuterungen
- ↑ Der Kreisverband in Frankfurt am Main nennt sich Bezirksverband, aber er ist keiner. Sein höchstes Gremium heißt ebenfalls Bezirksversammlung.
- ↑ Bayerisches Rotes Kreuz, Satzung des Bayerischen Roten Kreuzes, zuletzt geändert am 25. November 2017, München 2018, § 36.
- ↑ In Rheinland-Pfalz ist die Bergwacht keine Rotkreuz-Gemeinschaft, sondern ein Fachdienst der Bereitschaften.