Bezirksversammlung

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Die Bezirksversammlung ist das höchste Gremium eines Bezirksverbands im Deut­schen Roten Kreuz. Bezirksverbände gibt es ausschließlich in den Landes­verbänden Bayern und Rheinland-Pfalz.1 Die Tagungsfrequenz ist gering: Regulär tritt eine Bezirksversammlung alle vier Jahre (Bayern) oder fünf Jahre (Rheinland-Pfalz) zusammen. Außerordentliche Sitzungen sind möglich.

Zusammensetzung

Bayern

Im Baye­ri­schen Roten Kreuz nehmen an einer Bezirksversammlung die folgenden Personen stimmberechtigt teil:2

Rheinland-Pfalz

Im Landesverband Rheinland-Pfalz setzt sich eine Bezirksversammlung aus folgenden Personengruppen zusammen:

Weitere Informationen

Einzelnachweise und Erläuterungen

  1. Der Kreisverband in Frankfurt am Main nennt sich Bezirksverband, aber er ist keiner. Sein höchstes Gremium heißt ebenfalls Bezirksversammlung.
  2. Bayerisches Rotes Kreuz, Satzung des Bayerischen Roten Kreuzes, zuletzt geändert am 25. November 2017, München 2018, § 36.
  3. In Rheinland-Pfalz ist die Bergwacht keine Rotkreuz-Gemeinschaft, sondern ein Fachdienst der Bereitschaften.