Bezirksversammlung

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Die Bezirksversammlung ist das höchste Gremium eines Bezirksverbands im Deut­schen Roten Kreuz. Bezirksverbände gibt es ausschließlich in den Landes­verbänden Bayern und Rheinland-Pfalz.[1] Die Tagungsfrequenz ist gering: Regulär tritt eine Bezirksversammlung alle vier Jahre (Bayern) oder fünf Jahre (Rheinland-Pfalz) zusammen. Außerordentliche Sitzungen sind möglich.

Zusammensetzung

Bayern

Im Baye­ri­schen Roten Kreuz nehmen an einer Bezirksversammlung die folgenden Personen stimmberechtigt teil:[2]

Rheinland-Pfalz

Im Landesverband Rheinland-Pfalz setzt sich eine Bezirksversammlung aus folgenden Personengruppen zusammen:

Weitere Informationen

Einzelnachweise und Erläuterungen

  1. ↑ Der Kreisverband in Frankfurt am Main nennt sich Bezirksverband, aber er ist keiner. Sein höchstes Gremium heißt ebenfalls Bezirksversammlung.
  2. ↑ Bayerisches Rotes Kreuz, Satzung des Bayerischen Roten Kreuzes, zuletzt geändert am 25. November 2017, München 2018, § 36.
  3. ↑ In Rheinland-Pfalz ist die Bergwacht keine Rotkreuz-Gemeinschaft, sondern ein Fachdienst der Bereitschaften.