Schwesternbeirat
Allgemeines
Der Schwesternbeirat ist neben der Mitgliederversammlung und dem Vorstand ein satzungsmäßiges Organ einer Schwesternschaft im Deutschen Roten Kreuz. Er hat eine ähnliche Rolle wie die eines Betriebsrats oder Personalrats, indem er außerhalb der in der Regel nur jährlichen Mitgliederversammlung die Interessen der Mitglieder gegenüber dem Vorstand institutionalisiert vertritt.
Die Besonderheit einer Schwesternschaft als Verein besteht darin, dass die aktiven Vereinsmitglieder, die Rotkreuzschwestern als Mitglieder hauptberuflich für den Verein tätig sind. Da sie keine Angestellten sind, können sie keinen Betriebsrat wählen. Der Schwesternbeirat schafft strukturell diese sonst fehlende Mitwirkungsmöglichkeit. Die gesetzlich festgelegten Mitbestimmungsrechte eines Betriebsrats hat der Schwesternbeirat jedoch nicht, sondern er ist nur ein Sprachrohr mit beratender Funktion.
Weitere Informationen
- Leonhard Sonner, Rote-Kreuz-Schwestern als Arbeitnehmer?, in: Bucerius Law Journal, Heft 1/2018, Hamburg 2018, Seiten 55–61; hier: Seite 58
- Artikel Schwesternschaft
- Artikel Rotkreuzschwester
- Artikel Betriebsrat und Personalrat