Bayerischer Senat

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Der Freistaat Bayern hatte von 1946 bis 1999 neben dem Bayerischen Landtag als Parlament aus gewählten Volksvertretern mit dem Bayerischen Senat eine zweite Kammer, deren Mitglieder nicht vom Volk gewählt wurden, sondern von gesellschaftlichen Gruppen, deren Interessen sie repräsentieren sollten. Eine dieser Gruppen war die der Wohltätigkeitsorganisationen, zu denen das Baye­ri­sche Rote Kreuz (BRK) gehört. Dadurch war das BRK im Bayerischen Senat vertreten.

Der Senat hatte nur begrenzte Rechte, wurde zunehmend als überflüssig betrachtet und im Anschluss an eine 1998 durchgeführte Volksabstimmung im Jahr 1999 aufgelöst. Damit endete das Zweikammersystem in Bayern und die direkte politische Mitwirkung des Baye­ri­schen Roten Kreuzes.

Vertreter des Bayerischen Roten Kreuzes

Die folgenden Personen gehörten für das Baye­ri­sche Rote Kreuz den Bayerischen Senat an:

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