Arbeitskreis
Allgemeines
Arbeitskreise (AK) können im Deutschen Roten Kreuz ehrenamtlich getragene Aufgaben wahrnehmen, die von den Rotkreuz-Gemeinschaften nicht abgedeckt werden. Der Vorteil gegenüber den Gemeinschaften besteht in einer geringeren Regulierung und weniger formalen Hürden für die Mitwirkung. Arbeitskreise gibt es häufig im Bereich der Wohlfahrtspflege, selten in der Hilfsorganisation.
Dem Namen nach können Arbeitskreise — der Sache nach Arbeitsgemeinschaften — auch im Hauptamt gebildet werden, um sich in einer Gruppe mit Themen zu befassen, ohne dafür ein Gremium, Regularien oder weitere Strukturen schaffen zu müssen. Ein Beispiel dafür ist der Arbeitskreis Datenschutz (AK-DS) auf Bundesebene.
Regelungen
Die formalen Grundlagen für Arbeitskreise finden sich in den Satzungen der Ortsvereine und Kreisverbände. Auch die Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit kennt diese Organisationsform.
Neigungsgruppe und Projektgruppe
Als Alternative zu den klassischen Gemeinschaften gibt es neben dem Arbeitskreis auch Neigungsgruppen und Projektgruppen. Sie sind jedoch in der Regel formal nicht weiter definiert, so dass es sich letztlich um Arbeitskreise mit Themen außerhalb der Rotkreuz-Arbeit (Neigungsgruppen) oder mit einem befristeten Auftrag (Projektgruppen) handelt.
Abgrenzung
Ein Arbeitskreis (AK) ist nicht mit einer Arbeitsgemeinschaft (AG) zu verwechseln, die keine mitgliederführende Organisationseinheit ist, sondern eine irgendwie geartete Kooperation innerhalb des Verbands (z.B. die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Rotkreuz-Museen oder die AG Bundeswettbewerb der Bereitschaften oder mit Partnern außerhalb der Organisation (z.B. die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe).
Weitere Informationen
- Artikel Arbeitsgemeinschaft
- Artikel Rotkreuz-Gemeinschaft
- Artikel Verbandstufe