Verantwortlicher für das Krisenmanagement

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
(Weitergeleitet von VKM)

Allgemeines

Der Verantwortliche für das Krisenmanagement (VKM) leitet bei Feststellung einer Krise den Einsatzstab einer betroffenen Gliederung des Deut­schen Roten Kreu­zes, zum Beispiel eines Kreisverbands. Er koordiniert die Maßnahmen der Gliederung, um ihre eigene Handlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten, und die Hilfeleistungen für die Bevölkerung, die die Gliederung aus eigener Initiative oder auf Anforderung der Behörden erbringt.

Die Krisenmanagement-Vorschrift definiert die Rolle. Demzufolge hat ein VKM kein Direktionsrecht in den ehren­amtlichen Strukturen. Auf Landesebene oder durch örtliche Festlegung kann die Rolle mit mehr Rechten ausgestattet sein.

Keine Diktatur im Notstand

Den Handlungsrahmen für den VKM und den Einsatzstab gibt der Planungsstab vor. Ohne einen funktionierenden Planungsstab, der bereits im Vorfeld der Krise organisatorische Vorbereitungen einschließlich Absprachen getroffen hat, sind VKM und Einsatzstab nicht handlungsfähig oder verletzen die Compliance durch Übertretung ihrer Befugnisse. Es gibt keinen Notstand, der die Satzungen und Ordnungen des DRK aufhebt.

Auch in einer Krisensituation muss sich die Organisation an ihre eigenen Regeln halten. Ziel der Krisenbewältigung ist es gerade, die partizipative, demokratische und föderale Struktur des DRK zu bewahren. Dazu gehören die Eigenständigkeit der Rotkreuz-Gemeinschaften und die Selbstständigkeit der Untergliederungen, zum Beispiel der Ortsvereine. Das ist eine Stärke der Organisation, gerade in einer Krise.

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