Personalrat

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Soweit das Deut­sche Rote Kreuz (DRK) als öffentliche Stelle organisiert ist, erfolgt die betriebliche Mitbestimmung nicht durch einen Betriebsrat, sondern durch einen Personalrat. Das ist gegenwärtig ausschließlich beim Baye­ri­schen Roten Kreuzes (BRK), dem Landesverband des DRK in Bayern, der Fall. Es ist eine einzige Körperschaft des öffentlichen Rechts, die sich in Kreis­verbände und die Landesgeschäftsstelle untergliedert. Ausgegliederte Unternehmen, Stiftungen, Fördervereine und die bayerischen Schwesternschaften gehören nicht zur Körperschaft, haben eine andere Rechtsform und sind nichtöffentliche Stellen, daher ist die Mitarbeitervertretung dort, soweit sie eingerichtet ist, ein Betriebsrat oder im Falle der Schwesternschaften der Schwesternbeirat.

Sonderregelungen für das BRK

Für den Personalrat im BRK gibt es besondere gesetzliche Regelungen im → Bayerischen Personalvertretungsgesetz.

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