Personalrat
Allgemeines
Soweit das Deutsche Rote Kreuz (DRK) als öffentliche Stelle organisiert ist, erfolgt die betriebliche Mitbestimmung nicht durch einen Betriebsrat, sondern durch einen Personalrat. Das ist gegenwärtig ausschließlich beim Bayerischen Roten Kreuzes (BRK), dem Landesverband des DRK in Bayern, der Fall. Es ist eine einzige Körperschaft des öffentlichen Rechts, die sich in Kreisverbände und die Landesgeschäftsstelle untergliedert. Ausgegliederte Unternehmen, Stiftungen, Fördervereine und die bayerischen Schwesternschaften gehören nicht zur Körperschaft, haben eine andere Rechtsform und sind nichtöffentliche Stellen, daher ist die Mitarbeitervertretung dort, soweit sie eingerichtet ist, ein Betriebsrat oder im Falle der Schwesternschaften der Schwesternbeirat.
Sonderregelungen für das BRK
Für den Personalrat im BRK gibt es besondere gesetzliche Regelungen im → Bayerischen Personalvertretungsgesetz.
Weitere Informationen
Podcast
- Gabriel Bücherl (INSOHR), Martin Krumsdorf (INSOHR), Stefan Hertler, Personalratsarbeit (Podcast), in: 7 Gute Gründe, München, 23. September 2024
Enzyklopädie
- Artikel Bayerisches Personalvertretungsgesetz
- Artikel Betriebsrat und Schwesternbeirat
- Artikel Bayerisches Rotes Kreuz