Landesgeschäftsstelle

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Jeder Landesverband hat eine Landesgeschäftsstelle (LGS, LGSt, LGschSt) mit haupt­amtlich beschäftigten Mitarbeitern. Sie ist das Äquivalent zur Kreisgeschäftsstelle eines Kreisverbands und zum Generalsekretariat des Bundesverbands.

Aufgaben

Neben Verwaltungskräften für Buchhaltung, Personal usw. sowie einem Landesgeschäftsführer gibt es Mitarbeiter beispielsweise zur Unterstützung der Tätigkeiten der Rotkreuz-Gemeinschaften auf Landesebene und für weitere Aufgabenbereiche.

Wieweit eine Landesgeschäftsstelle eigene operative Aufgaben wahrnimmt, zusätzlich und parallel zu denen seiner Mitgliedsorganisationen, das heißt der Kreis­verbände und ggf. Bezirks­verbände, ist von Landesverband zu Landesverband unterschiedlich. Solche Aufgaben können auch in Tochtergesellschaften ausgelagert sein.

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