Landesgeschäftsstelle
Allgemeines
Jeder Landesverband hat eine Landesgeschäftsstelle (LGS, LGSt, LGschSt) mit hauptamtlich beschäftigten Mitarbeitern. Sie ist das Äquivalent zur Kreisgeschäftsstelle eines Kreisverbands und zum Generalsekretariat des Bundesverbands.
Aufgaben
Neben Verwaltungskräften für Buchhaltung, Personal usw. sowie einem Landesgeschäftsführer gibt es Mitarbeiter beispielsweise zur Unterstützung der Tätigkeiten der Rotkreuz-Gemeinschaften auf Landesebene und für weitere Aufgabenbereiche.
Wieweit eine Landesgeschäftsstelle eigene operative Aufgaben wahrnimmt, zusätzlich und parallel zu denen seiner Mitgliedsorganisationen, das heißt der Kreisverbände und ggf. Bezirksverbände, ist von Landesverband zu Landesverband unterschiedlich. Solche Aufgaben können auch in Tochtergesellschaften ausgelagert sein.
Weitere Informationen
- Artikel Geschäftsstelle
- Artikel Landesverband
- Artikel Kreisgeschäftsstelle
- Artikel Generalsekretariat
- Artikel Hauptamt