Justiziar
Allgemeines
Ein Justiziar (veraltet: Justitiar) im Deutschen Roten Kreuz ist in der Regel ein ehrenamtliches Mitglied in einem Vorstand oder Präsidium auf Kreis-, Bezirks- oder Landesebene, selten in anderen Gremien. Die Aufgabe besteht in der gelegentlichen Rechtsberatung des eigenen Verbands, ohne eine professionelle rechtliche Vertretung beispielsweise bei Rechtsstreitigkeiten zu ersetzen.
Die Tätigkeit ist trotz ihrer Bedeutung und Risiken für die Gliederung, in der ein Justiziar tätig ist, unreguliert. Es gibt keine Ordnung für Justiziare im DRK.
Qualifikation
Es dürfte sich aus traditionellen Gründen bei den Justiziaren ganz überwiegend, wenn nicht sogar ausschließlich, um Personen mit der Befähigung zum Richteramt (sogenannte Volljuristen) handeln. Die Satzungen enthalten keine Regelungen dazu, so dass zum Beispiel auch Juristen anderer Qualifikation diese Funktion wahrnehmen könnten.
Justiziare im Hauptamt
Größere DRK-Gesellschaften außerhalb der vereinsmäßig organisierten Kernstruktur (→ Verbandstufe) können für ihre Zwecke Rechtsabteilungen einrichten und diese als Justiziariat bezeichnen.
Rechtsabteilungen gibt es in einigen größeren DRK-Vereinen wie beispielsweise dem Generalsekretariat, und die dort hauptamtlich beschäftigten Juristen können als Justiziare bezeichnet werden.
Weitere Informationen
- Artikel Juristen im DRK
- Artikel Ordnung für Justiziare
- Artikel Verbandstufe
- Kategorie Rechtsgrundlagen