Tarifvertrag
Reformtarifvertrag
Geschätzt ein Fünftel bis ein Drittel der ca. 200.000 (2023) hauptamtlichen Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes sind mittelbar über die Bundestarifgemeinschaft in tariflich gebundenen Vereinen (meist Kreisverbänden oder Landesverbänden) oder Gesellschaften des DRK tätig. Für sie gilt der DRK-Reformtarifvertrag (DRK-RTV). Das betrifft insbesondere die Landesverbände, die eine Landestarifgemeinschaft gebildet haben: Baden-Württemberg, Baden, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland. Darüber hinaus haben sich einige Kreisverbände als Sondertarifgemeinschaften der Bundestarifgemeinschaft angeschlossen.
Haustarifverträge
Für einzelne Einrichtungen oder zum Beispiel auch für das gesamte Bayerische Rote Kreuz1 gelten Haustarifverträge. Sie lehnen sich häufig an den auf Bundesebene abgeschlossenen Reformtarifvertrag an.
Weitere Informationen
Vertrag
- Tarifbüro der Bundestarifgemeinschaft des DRK - ver.di Bundesverwaltung, DRK-Reformtarifvertrag – durchgeschriebene Fassung – in der Fassung des 49. Änderungstarifvertrages zum DRK-Reformtarifvertrag sowie des 13. Änderungstarifvertrages zum TVÜ-DRK vom 15. Mai 2023, Mai 2023
- BTG.DRK.de, Grundlagen und News (u.a. aktueller Reformtarifvertrag und aktuelle Änderungstarifverträge)
Websites und Vertrag
- DRK.de, DRK-Tarifvertrag
- verdi.de, Deutsches Rotes Kreuz. Informationen aus dem DRK
Enzyklopädie
- Artikel Hauptamt
- Artikel Bundestarifgemeinschaft
- Artikel Landestarifgemeinschaft
Einzelnachweise
- ↑ Bayerisches Rotes Kreuz, Vergütung im Bayerischen Roten Kreuz, München, 20. Februar 2018.