Tarifvertrag

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
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Reformtarifvertrag

Geschätzt ein Fünftel bis ein Drittel der ca. 200.000 (2023) haupt­amtlichen Mitarbeiter des Deut­schen Roten Kreu­zes sind mittelbar über die Bundestarifgemeinschaft in tariflich gebundenen Vereinen (meist Kreis­verbänden oder Landes­verbänden) oder Gesellschaften des DRK tätig. Für sie gilt der DRK-Reformtarifvertrag (DRK-RTV). Das betrifft insbesondere die Landes­verbände, die eine Landestarifgemeinschaft gebildet haben: Baden-Württemberg, Baden, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland. Darüber hinaus haben sich einige Kreis­verbände als Sondertarifgemeinschaften der Bundestarifgemeinschaft angeschlossen.

Haustarifverträge

Für einzelne Einrichtungen oder zum Beispiel auch für das gesamte Baye­ri­sche Rote Kreuz[1] gelten Haustarifverträge. Sie lehnen sich häufig an den auf Bundesebene abgeschlossenen Reformtarifvertrag an.

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Vertrag

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Enzyklopädie

Einzelnachweise

  1. ↑ Bayerisches Rotes Kreuz, Vergütung im Bayerischen Roten Kreuz, München, 20. Februar 2018.