Acht-Punkte-Plan

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
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Allgemeines

Der Acht-Punkte-Plan (auch: 8-Punkte-Plan) war eine Reaktion auf fragwürdige und teils auch kriminelle Vorfälle in Gliederungen des Deut­schen Roten Kreu­zes. Die ersten sechs Punkte wurden 2000 vom Präsidialrat des Bundesverbands als verbindlich für den Gesamtverband beschlossen und dienten einer Verbesserung der Compliance. Die übrigen Punkte sahen eine Ethik-Kommission vor und wurden nicht umgesetzt. Die beschlossenen Regelungen fanden später teils Eingang in die Mustersatzungen.

Beschlossene Inhalte

Die sechs beschlossenen Punkte haben, verkürzt, die folgenden Inhalte:

  1. In allen Gliederungen soll regelmäßig eine interne Revision vorgenommen werden. Das Ergebnis haben Vereine der nächsthöheren Verbandstufe und Gesellschaften der Gesellschafterversammlung vorzulegen.
  2. Alle Gliederungen mit einer Bilanzsumme ab 500.000 Euro müssen sich jährlich einer externen Wirtschaftsprüfung unterziehen. Ortsvereine und Kreis­verbände können auch durch ihren Landesverband geprüft werden.
  3. Eine Gliederung hat der ihr als Verbandstufe oder Eigentümer übergeordneten Gliederung zeitnah über existenzielle wirtschaftliche Ereignisse (z.B. drohende oder eingetretene Insolvenz) und mögliches und tatsächliches verbandsschädigendes Verhalten von ehren­amtlich Mitwirkenden oder haupt­amtlich Beschäftigten zu melden.
  4. Alle Jahresabschlüsse sind zu veröffentlichen. Dabei soll insbesondere die Verwendung von Spenden, anderen Zuwendungen und Mitgliedsbeiträgen der Fördermitglieder transparent gemacht werden.
  5. Für Spenden, die der Bundesverband an Untergliederungen weitergereicht hat, haben diese ihm einen Verwendungsnachweis vorzulegen.
  6. Hauptamtliche Beschäftigte einer Gliederung dürfen nicht einem Organ (zum Beispiel Vorstand, Präsidium oder Mitgliederversammlung) dieser Gliederung oder der übergeordneten Verbandstufe angehören. Ausnahmen sind möglich.

Durch die zwischenzeitlich erfolgte Umsetzung dieser Maßnahmen — und alternativer sowie weiterer Maßnahmen, die dieselben Ziele verfolgen — in vor allem den Satzungen der Vereine, Gesellschaften und Stiftungen ist der Acht-Punkte-Plan hinsichtlich dieser sechs Punkte obsolet geworden. Eine Ethik-Kommission fehlt und könnte zum Beispiel bei Fragen zur Auslegung der Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung mit Stellungnahmen dem Gesamtverband bessere Orientierung geben.

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