Auxiliar
Allgemeines
Eine Nationale Gesellschaft vom Roten Kreuz oder Roten Halbmond ist weder eine öffentliche Stelle, also staatlicher Natur, noch ist sie eine Nichtregierungsorganisation (engl. Non-governmental organization, NGO) wie andere zivilgesellschaftliche Zusammenschlüsse ohne öffentliches Mandat. Diese besondere Stellung wird mit dem Begriff Auxiliar bezeichnet. In den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung wird die Rolle der Nationalen Gesellschaften in Bezug auf ihren jeweiligen Staat unter anderem wie folgend beschrieben: Sie unterstützen die Behörden bei der Durchführung ihrer humanitären Aufgaben.1 Sie sind subsidiär tätig, insbesondere bei der Unterstützung des militärischen Sanitätsdienstes im Falle eines bewaffneten Konflikts, und sie machen auch unabhängig vom Staat eigene Angebote. Ihre auxiliare Stellung macht sie also nicht zu einem staatlichen Instrument in privatrechtlicher Gestalt, sondern ihre Unabhängigkeit bleibt dabei gewahrt.
In Deutschland hat der Gesetzgeber auf Bundesebene bestimmte Aufgaben dem Deutschen Roten Kreuz per DRK-Gesetz übertragen, ausdrücklich ohne damit auszuschließen, dass ein Bundesland oder eine Gebietskörperschaft darunter (zum Beispiel eine Gemeinde) es noch in anderer Hinsicht beauftragt. Aus der Sonderstellung als Auxiliar folgt, ausgenommen der gesetzlich übertragenen Aufgaben, kein Anspruch auf eine tatsächliche Beauftragung. Daher ist sie im Alltag der unteren Verbandstufen (insbesondere Kreisverband und Ortsverein) von geringer praktischer Bedeutung.
Weitere Informationen
Websites und andere Publikationen
- IFRC.org, The auxiliary role
- International Federation of Red Cross and Red Crescent Societies, Guide to the Auxiliary Role of Red Cross and Red Crescent National Societies – Europe, Genf 2015
- International Federation of the Red Cross and Red Crescent Societies, Österreichisches Rotes Kreuz, Die „Auxiliary Role“ der Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften in Europa, Wien 2016
Enzyklopädie
- Artikel Nationale Gesellschaft
- Artikel Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
- Artikel Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
Einzelnachweise
- ↑ Internationales Komitee vom Roten Kreuz, Statutes of the International Committee of the Red Cross, Genf 2017, Artikel 3, Absatz 1.