Auxiliar

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Eine Nationale Gesellschaft vom Roten Kreuz oder Roten Halbmond ist weder eine öffentliche Stelle, also staatlicher Natur, noch ist sie eine Nichtregierungsorganisation (engl. Non-governmental organization, NGO) wie andere zivilgesellschaftliche Zusammenschlüsse ohne öffentliches Mandat. Diese besondere Stellung wird mit dem Begriff Auxiliar bezeichnet. In den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung wird die Rolle der Natio­nalen Gesell­schaften in Bezug auf ihren jeweiligen Staat unter anderem wie folgend beschrieben: Sie unterstützen die Behörden bei der Durchführung ihrer humanitären Aufgaben.1 Sie sind subsidiär tätig, insbesondere bei der Unterstützung des militärischen Sanitätsdienstes im Falle eines bewaffneten Konflikts, und sie machen auch unabhängig vom Staat eigene Angebote. Ihre auxiliare Stellung macht sie also nicht zu einem staatlichen Instrument in privatrechtlicher Gestalt, sondern ihre Unabhängigkeit bleibt dabei gewahrt.

In Deutschland hat der Gesetzgeber auf Bundesebene bestimmte Aufgaben dem Deut­schen Roten Kreuz per DRK-Gesetz übertragen, ausdrücklich ohne damit auszuschließen, dass ein Bundesland oder eine Gebietskörperschaft darunter (zum Beispiel eine Gemeinde) es noch in anderer Hinsicht beauftragt. Aus der Sonderstellung als Auxiliar folgt, ausgenommen der gesetzlich übertragenen Aufgaben, kein Anspruch auf eine tatsächliche Beauftragung. Daher ist sie im Alltag der unteren Verbandstufen (insbesondere Kreisverband und Ortsverein) von geringer praktischer Bedeutung.

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Enzyklopädie

Einzelnachweise

  1. Internationales Komitee vom Roten Kreuz, Statutes of the International Committee of the Red Cross, Genf 2017, Artikel 3, Absatz 1.