wichtiges Ereignis

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Ein wichtiges Ereignis (WE) ist gemäß der Krisenmanagement-Vorschrift die Situation im Gebiet einer Gliederung des Deut­schen Roten Kreu­zes (DRK) als Hilfsorganisation, bei der sie möglicherweise oder bestätigt die Unterstützung durch andere Gliederungen benötigt und die ihr übergeordnete Gliederung die Führung eines Einsatzes übernehmen kann[1]. Jede Gliederung ist verpflichtet, ein solches wichtiges Ereignis zu melden.[1.1] Die Meldung eines wichtigen Ereignisses wird auch als WE-Meldung bezeichnet und kann auf strukturierte Weise erfolgen.

Besonderheiten der Landesverbände

Westfalen-Lippe

Der Landesverband Westfalen-Lippe hat in seinen Ergänzungen zur Krisenmanagement-Vorschrift des Bundesverbands näher bestimmt, was ein wichtiges Ereignis ist.[2] Das erleichtert seinen Kreis­verbänden die Entscheidung, ob eine WE-Meldung erforderlich ist. Weiterhin ist die Frist geregelt, innerhalb derer eine Meldung erfolgen soll.[2.1]

Rheinland-Pfalz

Der Landesverband Rheinland-Pfalz hat fast dieselben ergänzenden Regelungen wie der Landesverband Westfalen-Lippe getroffen. Bei ihm liegt die Schwelle zum verpflichtenden Abgeben einer WE-Meldung etwas niedriger.[3]

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. ↑ Die jeweils übergeordnete Verbandsebene kann jedoch bei Ereignissen von überregionaler Bedeutung und bei großflächigen kreis- oder länderübergreifenden Schadenslagen die Führungsverantwortung übernehmen bzw. Weisungen erteilen. — Deutsches Rotes Kreuz, Krisenmanagement-Vorschrift des Deutschen Roten Kreuzes (K-Vorschrift), Berlin 2011, Abschnitt 5.2.
    1. ↑ Wichtige Ereignisse erfordern eine unverzügliche Meldung an die nächste höhere Verbandsstufe. Die Berichtspflicht erfasst insbesondere Erst- und Folgemeldungen über Lageentwicklung und getroffene Maßnahmen.
  2. ↑ Bei Schadensereignissen mit mehr als 25 Verletzten oder Betroffenen, mit mehr als 100 DRK-Einsatzkräften, hohem Sachschaden, hohem Medieninteresse oder externem Unterstützungsbedarf sendet der jeweilige DRK-Verband oder die mit der Bewältigung des Schadensereignisses befasste Leitungs- oder Führungskraft eine Meldung über ein "Wichtiges Ereignis" (WE-Meldung) an den Landesverband. — Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Westfalen-Lippe, Krisenmanagement-Vorschrift des Deutschen Roten Kreuzes (K-Vorschrift). Ergänzungen des DRK-LV Westfalen-Lippe, Münster 2011, Abschnitt 6.3.2.
    1. ↑ Die WE-Meldung soll möglichst innerhalb von 30 Minuten nach Einsatzanforderung oder dem Eintreten einer der angegebenen Kriterien abgegeben werden.
  3. ↑ Bei Schadensereignissen mit mehr als 20 Verletzten oder Betroffenen, mit mehr als 50 DRK-Einsatzkräften, hohem Sachschaden, hohem Medieninteresse, Anforderung von Einsatzkräften außerhalb des eigenen Verbandgebietes oder externem Unterstützungsbedarf sendet der jeweilige DRK-Verband oder die mit der Bewältigung des Schadensereignisses befasste Leitungs- oder Führungskraft eine Meldung über ein „Wichtiges Ereignis“ (WE-Meldung) an den DRK-Einsatzstab/Leitungsgruppe Landesverband Rheinland-Pfalz. — Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Rheinland-Pfalz, Krisenmanagement-Vorschrift des Deutschen Roten Kreuzes „K-Vorschrift“ mit den landesspezifischen Ergänzungen für den DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., Mainz, 19. September 2012, Abschnitt 6.1.