wichtiges Ereignis

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
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Allgemeines

Ein wichtiges Ereignis (WE) ist gemäß der Krisenmanagement-Vorschrift die Situation im Gebiet einer Gliederung des Deut­schen Roten Kreu­zes (DRK) als Hilfsorganisation, bei der sie möglicherweise oder bestätigt die Unterstützung durch andere Gliederungen benötigt und die ihr übergeordnete Gliederung die Führung eines Einsatzes übernehmen kann1. Jede Gliederung ist verpflichtet, ein solches wichtiges Ereignis zu melden.1.1 Die Meldung eines wichtigen Ereignisses wird auch als WE-Meldung bezeichnet und kann auf strukturierte Weise erfolgen.

Besonderheiten der Landesverbände

Westfalen-Lippe

Der Landesverband Westfalen-Lippe hat in seinen Ergänzungen zur Krisenmanagement-Vorschrift des Bundesverbands näher bestimmt, was ein wichtiges Ereignis ist.2 Das erleichtert seinen Kreis­verbänden die Entscheidung, ob eine WE-Meldung erforderlich ist. Weiterhin ist die Frist geregelt, innerhalb derer eine Meldung erfolgen soll.2.1

Rheinland-Pfalz

Der Landesverband Rheinland-Pfalz hat fast dieselben ergänzenden Regelungen wie der Landesverband Westfalen-Lippe getroffen. Bei ihm liegt die Schwelle zum verpflichtenden Abgeben einer WE-Meldung etwas niedriger.3

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. Die jeweils übergeordnete Verbandsebene kann jedoch bei Ereignissen von überregionaler Bedeutung und bei großflächigen kreis- oder länderübergreifenden Schadenslagen die Führungsverantwortung übernehmen bzw. Weisungen erteilen. — Deutsches Rotes Kreuz, Krisenmanagement-Vorschrift des Deutschen Roten Kreuzes (K-Vorschrift), Berlin 2011, Abschnitt 5.2.
    1. Wichtige Ereignisse erfordern eine unverzügliche Meldung an die nächste höhere Verbandsstufe. Die Berichtspflicht erfasst insbesondere Erst- und Folgemeldungen über Lageentwicklung und getroffene Maßnahmen.
  2. Bei Schadensereignissen mit mehr als 25 Verletzten oder Betroffenen, mit mehr als 100 DRK-Einsatzkräften, hohem Sachschaden, hohem Medieninteresse oder externem Unterstützungsbedarf sendet der jeweilige DRK-Verband oder die mit der Bewältigung des Schadensereignisses befasste Leitungs- oder Führungskraft eine Meldung über ein "Wichtiges Ereignis" (WE-Meldung) an den Landesverband. — Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Westfalen-Lippe, Krisenmanagement-Vorschrift des Deutschen Roten Kreuzes (K-Vorschrift). Ergänzungen des DRK-LV Westfalen-Lippe, Münster 2011, Abschnitt 6.3.2.
    1. Die WE-Meldung soll möglichst innerhalb von 30 Minuten nach Einsatzanforderung oder dem Eintreten einer der angegebenen Kriterien abgegeben werden.
  3. Bei Schadensereignissen mit mehr als 20 Verletzten oder Betroffenen, mit mehr als 50 DRK-Einsatzkräften, hohem Sachschaden, hohem Medieninteresse, Anforderung von Einsatzkräften außerhalb des eigenen Verbandgebietes oder externem Unterstützungsbedarf sendet der jeweilige DRK-Verband oder die mit der Bewältigung des Schadensereignisses befasste Leitungs- oder Führungskraft eine Meldung über ein „Wichtiges Ereignis“ (WE-Meldung) an den DRK-Einsatzstab/Leitungsgruppe Landesverband Rheinland-Pfalz. — Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Rheinland-Pfalz, Krisenmanagement-Vorschrift des Deutschen Roten Kreuzes „K-Vorschrift“ mit den landesspezifischen Ergänzungen für den DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., Mainz, 19. September 2012, Abschnitt 6.1.