Gesetz zur Änderung des Anhangs I des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
Allgemeines
Das Gesetz zur Änderung des Anhangs I des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949 ist ein Bundesgesetz, das der Deutsche Bundestag am 17. Juli 1997 beschlossen hat. Es stellt unter anderem die nationale Rechtsgrundlage für das Zivilschutzzeichen dar. Das Gesetz übernimmt unverändert den Anhang zum I. Zusatzprotokoll und macht ihn damit zu unmittelbar anwendbaren Bundesrecht in Deutschland.
Weitere Informationen
- Deutscher Bundestag, Gesetz zur Änderung des Anhangs I des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949, Berlin, 17. Juli 1997 (Gesetzestext)
- Artikel Genfer Abkommen und Zusatzprotokoll
- Artikel Humanitäres Völkerrecht
