Gesetz zur Änderung des Anhangs I des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Das Gesetz zur Änderung des Anhangs I des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949 ist ein Bundesgesetz, das der Deutsche Bundestag am 17. Juli 1997 beschlossen hat. Es stellt unter anderem die nationale Rechtsgrundlage für das Zivilschutzzeichen dar. Das Gesetz übernimmt unverändert den Anhang zum I. Zusatzprotokoll und macht ihn damit zu unmittelbar anwendbaren Bundesrecht in Deutschland.

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