Allgemeines Zeichen für den zivilen Bevölkerungsschutz
Allgemeines

Das allgemeine Zeichen für den zivilen Bevölkerungsschutz (ZB-Zeichen) wurde 1960 durch Erlass des Bundesministerium des Innern (BMI) zur Kennzeichnung des Personals und der Fahrzeuge des ehemaligen Luftschutzhilfsdienstes (LSHD), des Luftschutzwarndienstes1 und sonstiger Einrichtungen des zivilen Bevölkerungsschutzes (ZB; gemeint war der Zivilschutz) eingeführt. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) wirkte im LSHD mit, daher wurden auch von Bund Bekleidung und andere Materialien mit diesem Zeichen an das DRK ausgeliefert und wurden dort bis Anfang der 1980er-Jahre verwendet.
Gestaltung

Das Zeichen war stark an das Zivilschutzzeichen des IV. Genfer Abkommens angelehnt, um im Falle eines bewaffneten Konflikts, dessen Möglichkeit man in der Zeit des Kalten Kriegs (1947–1989) höher einschätzte, den Schutz des Humanitären Völkerrechts für das Personal, die Fahrzeuge und die Einrichtungen des Bevölkerungsschutzes beanspruchen zu können. Das Zeichen wurde dargestellt durch ein blaues Dreieck mit gelber Beschriftung „ZB“ in einem gelben Kreis mit blauer Umrandung in den RAL-Farben blau Nr. 5007 und gelb Nr. 1012.2 Die Gestaltung wurde 1966 leicht verändert, wobei auch die Beschriftung ZB durch ZS für Zivilschutz ersetzt wurde (siehe nebenstehende Abbildung).
Weitere Informationen
Website
- BBK.Bund.de, ZB-Zeichen
Enzyklopädie
- Artikel Zivilschutzzeichen
- Artikel Zivilschutz
- Artikel Schutzzeichen
Einzelnachweise und Erläuterungen
- ↑ Die Aufgabe wurde von den Warnämtern wahrgenommen, die es vom Ende der 1950er- bis Mitte der 1990er-Jahre gab.
- ↑ Bekanntmachung des BMI vom 25. November 1960, Az. VII 4 - 74 442 - 880/60, veröffentlicht im GMBl. 1960, Seite 522.