Psychosoziale Notfallversorgung

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
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Allgemeines

Die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) ist ein Aufgabenbereich der Rotkreuz-Gemeinschaft Bereitschaft. Sie unterstützt Menschen, die durch ein unerwartetes Ereignis im Alltag oder auch durch eine Katastrophe psychisch leiden. Das sind einerseits die direkt von einem Ereignis betroffenen Menschen, zum Beispiel die Angehörigen von Verletzten oder evakuierte Personen. Andererseits gibt es Angebote für die helfenden Einsatzkräfte, zum Beispiel aus dem Sanitätsdienst, Betreuungsdienst oder auch Brandschutz, unabhängig von ihrer Organisationszugehörigkeit. Die Unterstützung direkt Betroffener wird als PSNV-B (auch: Notfallnachsorgedienst, NND) bezeichnet, die Unterstützung von Einsatzkräften als PSNV-E.

Die PSNV erbringt keine diagnostischen oder therapeutischen Leistungen, die Psychotherapeuten und Psychiatern vorbehalten sind. Die PSNV verhält sich zur Psychotherapie und Psychiatrie wie die Erste Hilfe zur ärztlich praktizierten Medizin: Verschieden gut qualifizierte Laien unterstützen Menschen mit einfachen Mitteln zur Prävention oder damit sich ihr Zustand nicht verschlechtert, und leiten sie bei Bedarf an professionellen Fachkräften weiter, die dann eine Behandlung durchführen. Die Psychosoziale Notfallvorsorge kann und darf nicht im Falle einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) helfen. Eine psychotherapeutische Behandlung steht unter dem Approbationsvorbehalt, darf also nur von ärztlichen und nicht-ärztlichen Therapeuten durchgeführt werden.

In den 1990er-Jahren wurde in kirchlichen Kreisen die Notfallseelsorge etabliert, und auch die nichtkonfessionellen Hilfsorganisationen und Behörden entdeckten dieses Tätigkeitsgebiet für sich. Die regionalen Angebote wurden mit vielen unterschiedlichen Begriffen bezeichnet, die oft bis heute bestehen geblieben sind. Der Oberbegriff Psychosoziale Notfallversorgung wurde um die Jahrtausendwende geschaffen. Das Deut­sche Rote Kreuz (DRK) engagierte sich auf Bundesebene erst relativ spät und erstellte von 2006 bis 2008 die erste Fassung eines Rahmenkonzepts. Von 2008 bis 2010 fand ein vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) moderierter Konsensus-Prozess statt, um die Vielfalt der Konzepte und Bezeichnungen zu ordnen und Mindeststandards festzulegen.1 Aufgrunddessen überarbeitete das DRK sein Rahmenkonzept in 2012 deutlich.

Qualifikationen

Das DRK-Rahmenkonzept wird in den Landes­verbänden verschieden umgesetzt, daher wird hier nur die Ausbildungsstruktur dargestellt. Die Qualifizierung findet weitgehend getrennt für die beiden Zweige PSNV-B und PSNV-E statt:

Daneben gibt es regional spezielle Ausbildungen für beispielsweise Führungskräfte, die sich inhaltlich damit überschneiden.

Außerhalb des DRK hat sich für den Bereich PSNV-E die Ausbildung Stressbearbeitung nach belastenden Ereignissen (SbE; bzw. Critical Incident Stress Management, CISM) als Standard etabliert. Es handelt sich um eine geschützte Marke2 der 1996 gegründeten SBE-Bundesvereinigung für Streßbearbeitung nach belastenden Ereignissen e.V., die dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) nahesteht und wie er Mitglied des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands (DPWV) ist. Örtlich werden mitunter DRK-Einsatzkräfte nach diesem Standard statt nach dem DRK-Curriculum ausgebildet, weil es die Zusammenarbeit in gemeinsam mit anderen Organisation gestellten Gruppen vereinfacht oder weil es die SbE- bzw. CISM-Ausbildungen bereits gab, bevor das DRK eigene Angebote schuf.

Alternative Bezeichnungen

Historisch oder aktuell aus historischen Gründen gibt es andere Bezeichnungen für die psychosoziale Notfallversorgung:

Die Begriffe und Abkürzungen werden mitunter bis heute noch verwendet.

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