Kollegialer Ansprechpartner
Allgemeines
Ein Kollegialer Ansprechpartner (KAP) ist ein ehrenamtlicher Helfer — zumeist einer Bereitschaft —, der andere Helfer bei belastenden Einsätzen niedrigschwellig unterstützt. Die Hilfe besteht im einfachsten Fall darin, aufeinander zu achten und dem anderen Menschen zuzuhören. Die Ziele der Tätigkeit sind Prävention, vor allem die Verhinderung einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), und bei Bedarf die Vermittlung professioneller Hilfe.
Die Aufgabe gehört zur Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) und gehört dort zum Bereich PSNV-E, wobei das E für Einsatzkräfte steht. Sie ist zu unterscheiden von den Hilfen für von einem Ereignis (zum Beispiel einer Katastrophe) direkt Betroffene, die als PSNV-B bezeichnet werden. Das B steht dabei für Betroffene. Dabei handelt es sich um den Kriseninterventionsdienst (KID).
Ein Kollegialer Ansprechpartner trägt im Einsatz kein eigenes Fachdienstabzeichen, sondern bleibt ein Helfer seines Fachdienstes. Ein Helfer des Kriseninterventionsdienstes gehört einem anderen Fachdienst an und kann daher das betreffende Fachdienstabzeichen aber auch andere, regional festgelegte Kennzeichnungen tragen, zum Beispiel in lila gehaltene Oberbekleidung oder eine Kennzeichnungsweste.
Weitere Informationen
- DRK.de, Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)
- Deutsches Rotes Kreuz, DRK-Rahmenkonzept Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV), Berlin 2012
- Artikel Psychosoziale Notfallversorgung
- Artikel Kriseninterventionsdienst