Kriseninterventionshelfer
Allgemeines
Ein Kriseninterventionshelfer (KIH) unterstützt kurzfristig und für kurze Zeit Menschen, die aufgrund eines Ereignisses (und nicht etwa durch eine psychische Erkrankung) in eine akute seelische Not geraten sind. Das kann zum Beispiel der plötzliche Tod eines Angehörigen aufgrund eines Unglücksfalls sein. Es handelt sich nicht um professionelle Hilfe oder therapeutische Maßnahmen, sondern ein Kriseninterventionshelfer ist in der Regel ehrenamtlich tätig und hat sich in seiner Freizeit durch Lehrgänge und praktische Ausbildungsphasen für den Kriseninterventionsdienst (KID) qualifiziert. Die Tätigkeit gehört zur Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV).
Qualifizierung
Ein Kriseninterventionshelfer hat nach Erste-Hilfe-Kurs, Rotkreuz-Einführungsseminar und ggf. weiteren Lehrgängen einen spezifischen Lehrgang im Umfang von mindestens 80 Unterrichtseinheiten besucht und die abschließende Prüfung bestanden. Im Anschluss daran folgt eine Praxisphase (Hospitationen), die nach sechs Monaten oder zehn dokumentierten Einsätzen abgeschlossen ist.1
Weitere Informationen
- DRK.de, Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)
- Artikel Kriseninterventionsdienst
- Artikel Psychosoziale Notfallversorgung
Einzelnachweise
- ↑ Deutsches Rotes Kreuz, DRK-Rahmenkonzept Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV), Berlin 2012, Abschnitt 4, Seite 12.