Vergütungsrichtlinie

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Die Vergütungsrichtlinie, die mit vollem Namen Richtlinie zur Einstellung und Vergütung von Geschäftsführungen im DRK heißt, ist für alle Gliederungen im Deut­schen Roten Kreuz, die haupt­amtliche Geschäftsführer beschäftigen, verbindlich. Sie gibt ihnen vor, dass das Einstellungsverfahren gegenüber dem zuständigen Aufsichtsgremium transparent gestaltet werden und tatsächlich es eine Auswahl geben soll. Dabei ist auf Interessenkonflikte zu achten. Für die Vergütung gibt es keine absoluten Vorgaben, sondern sie sollen marktüblich sein, was ein externer Wirtschaftsprüfer prüfen und bestätigen muss.

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