Landesgeschäftsführer

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
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Allgemeines

Ein Landesgeschäftsführer (LGF) ist der Geschäftsführer eines Landesverbands. Die vergleichbare Funktion auf Kreisebene ist der Kreisgeschäftsführer (KGF) und auf Bundes­ebene der Generalsekretär. Der Landesgeschäftsführer führt die Landesgeschäftsstelle.

Wenn der Landesverband einen haupt­amtlichen Vorstand hat (zum Beispiel Hamburg und Sachsen), dann hat wird die Geschäftsführung durch den Vorstand wahrgenommen, der dann auch Vorstand heißt und nicht Landesgeschäftsführung.

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