Einsatzführungsdienst

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Der Begriff Einsatzführungsdienst (EFD) wird im Deut­schen Roten Kreuz (DRK) uneinheitlich verwendet. Er kann sowohl die Führung größerer Einsätze im Sanitätswachdienst bei Veranstaltungen, das heißt bei geplanten Anlässen, als auch die Führung von Einheiten des Katastrophenschutzes, als auch die Koordination besonderer Lagen mit mehreren beteiligten Rettungsmitteln im Rettungsdienst meinen1. Weiterhin kann auch unter Einsatzführungsdienst auch die Führung eines Einsatzstabs durch den Verantwortlichen für das Krisenmanagement gemeint sein, also eine rückwärtige Führungstätigkeit. Wenn die Tätigkeit in den Bereich der Bereitschaften, der Bergwacht oder der Wasserwacht fällt, dann wird sie in der Regel ehren­amtlich wahrgenommen; wenn sie im Bereich Rettungsdienst und ggf. auch Katastrophenschutz fällt, dann wird sie eher durch haupt­amtliche Mitarbeiter durchgeführt und ist staatlich, durch Landesrecht, reguliert.

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