Einsatzführungsdienst
Allgemeines
Der Begriff Einsatzführungsdienst (EFD) wird im Deutschen Roten Kreuz (DRK) uneinheitlich verwendet. Er kann sowohl die Führung größerer Einsätze im Sanitätswachdienst bei Veranstaltungen, das heißt bei geplanten Anlässen, als auch die Führung von Einheiten des Katastrophenschutzes, als auch die Koordination besonderer Lagen mit mehreren beteiligten Rettungsmitteln im Rettungsdienst meinen1. Weiterhin kann auch unter Einsatzführungsdienst auch die Führung eines Einsatzstabs durch den Verantwortlichen für das Krisenmanagement gemeint sein, also eine rückwärtige Führungstätigkeit. Wenn die Tätigkeit in den Bereich der Bereitschaften, der Bergwacht oder der Wasserwacht fällt, dann wird sie in der Regel ehrenamtlich wahrgenommen; wenn sie im Bereich Rettungsdienst und ggf. auch Katastrophenschutz fällt, dann wird sie eher durch hauptamtliche Mitarbeiter durchgeführt und ist staatlich, durch Landesrecht, reguliert.
Weitere Informationen
Website
- Rotkreuzhandbuch.de, Einsatzführungsdienst
Enzyklopädie
- Artikel Führung und Leitung im Einsatz
- Artikel Rettungsdienst
- Artikel Katastrophenschutz
Einzelnachweise
- ↑ Zum Beispiel beim Kreisverband Stuttgart im Landesverband Baden-Württemberg.