Bundesausschuss der Wohlfahrts- und Sozialarbeit

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Der Bundesausschuss der Wohlfahrts- und Sozialarbeit ist ein ständiger Ausschuss des Bundesverbands, der sich mit den bundesweit zu regelnden Belangen der Wohlfahrts- und Sozialarbeit beschäftigt. Darüber hinaus beteiligt [er] sich an der sozialpolitischen Diskussion1, während die Bundesausschüsse der anderen Gemeinschaften keine externe Visibilität haben.

Mitglieder des Ausschusses

Die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses sind je ein Vertreter jedes Landesverbands und der Vizepräsident des Bundesverbands.1.1 Mit beratender Stimme können weitere Personen teilnehmen, zum Beispiel Vertreter des Generalsekretariats und der anderen Rotkreuz-Gemeinschaften.1.2

Zuständigkeit

Der Ausschuss wählt die Bundesleitung der Wohlfahrts- und Sozialarbeit, beschließt Änderungen der Ordnung der Wohlfahrts- und Sozialarbeit und weitere Regelwerke auf Bundesebene und ist strategisch tätig.1.3

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. Deutsches Rotes Kreuz, Ordnung der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit, Berlin 2012, § 4.1.2.
    1. § 4.1.1.
    2. § 4.1.1.
    3. § 4.1.2.