Bundesausschuss der Wohlfahrts- und Sozialarbeit
Allgemeines
Der Bundesausschuss der Wohlfahrts- und Sozialarbeit ist ein ständiger Ausschuss des Bundesverbands, der sich mit den bundesweit zu regelnden Belangen der Wohlfahrts- und Sozialarbeit beschäftigt. Darüber hinaus beteiligt [er] sich an der sozialpolitischen Diskussion[1], während die Bundesausschüsse der anderen Gemeinschaften keine externe Visibilität haben.
Mitglieder des Ausschusses
Die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses sind je ein Vertreter jedes Landesverbands und der Vizepräsident des Bundesverbands.[1.1] Mit beratender Stimme können weitere Personen teilnehmen, zum Beispiel Vertreter des Generalsekretariats und der anderen Rotkreuz-Gemeinschaften.[1.2]
Zuständigkeit
Der Ausschuss wählt die Bundesleitung der Wohlfahrts- und Sozialarbeit, beschließt Änderungen der Ordnung der Wohlfahrts- und Sozialarbeit und weitere Regelwerke auf Bundesebene und ist strategisch tätig.[1.3]
Weitere Informationen
- Artikel Wohlfahrts- und Sozialarbeit
- Artikel Ausschuss
- Artikel Bundesverband
Einzelnachweise
- ↑ Deutsches Rotes Kreuz, Ordnung der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit, Berlin 2012, § 4.1.2.
