Bundesausschuss der Wohlfahrts- und Sozialarbeit

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Der Bundesausschuss der Wohlfahrts- und Sozialarbeit ist ein ständiger Ausschuss des Bundesverbands, der sich mit den bundesweit zu regelnden Belangen der Wohlfahrts- und Sozialarbeit beschäftigt. Darüber hinaus beteiligt [er] sich an der sozialpolitischen Diskussion[1], während die Bundesausschüsse der anderen Gemeinschaften keine externe Visibilität haben.

Mitglieder des Ausschusses

Die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses sind je ein Vertreter jedes Landesverbands und der Vizepräsident des Bundesverbands.[1.1] Mit beratender Stimme können weitere Personen teilnehmen, zum Beispiel Vertreter des Generalsekretariats und der anderen Rotkreuz-Gemeinschaften.[1.2]

Zuständigkeit

Der Ausschuss wählt die Bundesleitung der Wohlfahrts- und Sozialarbeit, beschließt Änderungen der Ordnung der Wohlfahrts- und Sozialarbeit und weitere Regelwerke auf Bundesebene und ist strategisch tätig.[1.3]

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. Deutsches Rotes Kreuz, Ordnung der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit, Berlin 2012, § 4.1.2.
    1. § 4.1.1.
    2. § 4.1.1.
    3. § 4.1.2.