Bundesausschuss der Bergwacht

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Der Bundesausschuss der Bergwacht (auch kürzer: Bundesausschuss Bergwacht oder Bergwacht-Bundesausschuss) ist ein ständiger Ausschuss des Bundesverbands, der sich mit den bundesweit zu regelnden Belangen der Bergwacht beschäftigt. Er ist aus der 1955 gegründeten Arbeitsgemeinschaft der Bergwacht-Landesverbände hervorgegangen.1

Mitglieder des Ausschusses

Die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses sind je ein Vertreter der Bergwacht eines Landesverbands (genannt: Bergwacht-Landesverband), der Bundesleitung der Bergwacht und die für in einem Bergwacht-Landesverband tätigen haupt­amtlichen Mitarbeiter. Ohne Stimmrecht können Vertreter des Generalsekretariats teilnehmen.

Besonderheiten

Die Beteiligung des Hauptamts ist eine Besonderheit dieses Ausschusses. Er weicht weiterhin dadurch von den anderen Bundesausschüssen ab, dass seine Beschlüsse Einstimmigkeit erfordern und durch die Bergwacht Schwarzwald auch Externe teilnehmen.

Zuständigkeit

Der Ausschuss wählt die Bergwacht-Bundesleitung, schlägt Vertreter der Bergwacht im Präsidium des Bundesverbands vor, beschließt den bundesweit einheitlichen Teil der Ordnung der Bergwacht und weitere Regelwerke auf Bundesebene und entscheidet über grundsätzliche Fragestellungen, die die Bergwacht betreffen.

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. Vormals: http://www.bergwacht.de/bergwacht-schwarzwald/de/Wir_helfen_Ihnen/Organisation/Chronik/.