Beauftragter für den Katastrophenschutz

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Der Beauftragte für den Katastrophenschutz (K-Beauftragte) ist eine ehren­amtliche Funktion, die es in allen Verbandstufen vom Kreisverband an aufwärts gibt. Er berät bei der Planung und den Vorbereitungen für Katastrophenfälle und andere besonderen Situationen, in denen das Potenzial des Deut­schen Roten Kreuz als Hilfsorganisation gefragt sein wird. Dazu vernetzt er in seiner Gliederung die Rotkreuz-Gemeinschaften, Einsatzformationen und anderen relevanten Einrichtungen miteinander. Für diesen Zweck gibt es das Gremium des Planungsstabs, der vom K-Beauftragten geleitet wird. Darüber hinaus vertritt er hinsichtlich des Katastrophenschutzes seine Gliederung gegenüber der Gebietskörperschaft (z.B. Stadt, Landkreis) oder den staatlichen Stellen (z.B. Land, Bund). Der K-Beauftragte ist nicht in eine der Gemeinschaften oder anderen Organisationseinheiten eingeordnet, und er ist stets Angehöriger des Vorstands bzw. Präsidiums seiner Gliederung. Er wird nicht gewählt, sondern ernannt.

Verbandstufen

In einem Kreisverband kann der K-Beauftragte auch Rotkreuzbeauftragter heißen. Dabei handelt es sich um eine historische Bezeichnung, die teils noch fortgeführt wird. Die Landes­verbände haben Landes-K-Beauftragte, der Bundesverband einen Bundes-K-Beauftragten.

Rechtsgrundlage

Die Funktion wird in der Krisenmanagement-Vorschrift definiert.

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