26. Februar

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Ereignis

Nachdem der heutige Bundesverband am 4. Februar 1951 in Koblenz von den Landes­verbänden neu gegründet worden war, sprach ihm der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer (1876–1967) am 26. Februar 1951 im Namen der Bundesregierung die Anerkennung als Nationale Hilfsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland aus:

Die Bundesregierung erkennt das Deutsche Rote Kreuz als Träger aller derjenigen Aufgaben an, die von den nationalen Gesellschaften des Roten Kreuzes gemäß den auf den Internationalen Rot-Kreuz-Konferenzen festgelegten Grundsätzen wahrgenommen werden, ohne das Bestehen einer eigenen Wehrmacht oder militärischer Gesetze vorauszusetzen.1

Die Anerkennung war eingeschränkt, weil die Bundeswehr noch nicht gegründet war und daher die Kernaufgabe einer Natio­nalen Gesell­schaft, die Unterstützung des militärischen Sanitäts­dienstes, vom Deut­schen Roten Kreuz nicht ausgeübt werden konnte. Nachdem die Bundeswehr Ende 1955 geschaffen worden war, erweiterte die Bundesregierung am 27. September 1956 die Anerkennung des DRK um diese Aufgabe.

Die staatliche Anerkennung des DRK wurde später mit dem DRK-Gesetz auf eine gesetzliche Basis gestellt.

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. Zitiert nach: Anton Schlögel, Neuaufbau des Deutschen Roten Kreuzes nach dem II. Weltkrieg. Geschichte des DRK 1945–1950, 2. Auflage, Bonn 1983, Seite 81.