Rotes Kreuz Sachsen
Allgemeines
Das Rote Kreuz Sachsen war in 1945 zwei Monate lang die Landesorganisation vom Roten Kreuz im Land Sachsen (1945–1952), das von der sowjetischen Besatzungsmacht geschaffen worden war und neben dem Gebiet des ehemaligen Freistaats Sachsen auch die Gebiete der preußischen Provinz Niederschlesien westlich der Oder-Neiße-Grenze (Oberlausitz) umfasste.1
Die Organisation war weder ein Landesverein noch ein Landesverband. Der heutige DRK-Landesverband Sachsen bezeichnet sich mitunter auch als Rotes Kreuz Sachsen, ohne dass das einen Bezug zu der hier beschriebenen Organisation hat.
Vorgeschichte
Die bisherige Landesstelle IV hatte ihre Tätigkeit infolge des Zusammenbruchs des NS-StaatsWP (1933–1945) eingestellt. Der Landesführer war Karl FritschWP (1901–1944) gewesen, zugleich SS-Brigadeführer und von 1933 bis 1944 sächsischer Innenminister. Er hatte Amt des DRK-Landesführers in 1938 durch seine lange Karriere in der Nationalsozialistischen Deutschen ArbeiterparteiWP (NSDAP) erhalten, war jedoch durch einen Skandals bei der Partei in Ungnade gefallen, wurde 1943 als Innenminister beurlaubt, schied im selben Jahr auch aus dem Amt als DRK-Landesführer und suizidierte sich 1944. Er führte das Amt im damaligen Deutschen Roten Kreuz (1937–1945/46) mit der Dienststellung eines Generalhauptführers.
Gründung
Die Organisation Rotes Kreuz Sachsen wurde am 16. Juli 1945 gegründet. Kurz nach dem Ende des NS-StaatsWP (1933–1945) infolge des Ende des Zweiten WeltkriegsWP (1939–1945) suchte die staatliche Verwaltung eine Lösung zur Bewältigung der erheblichen humanitären Herausforderungen in der unmittelbaren NachkriegszeitWP.
In einer Verordnung vom 16. Juli 1945 bestimmte die Landesverwaltung Sachsen (LVS) unter der Regierung des erst zwei Wochen vorher gebildeten Kabinetts Friedrich IWP die Schaffung des Roten Kreuzes Sachsen.2 Die Wahl des Namens dürfte kein Zufall gewesen sein: Das Deutsche Rote Kreuz im NS-StaatWP (1933–1945) war zwar in der Struktur der NSDAPWP keine ihrer Nebenorganisationen, stand aber unter nationalsozialistischem Einfluss und wurde daher später auch aufgelöst, und um sich von dieser Organisation abzugrenzen, ließ man wohl Deutsches weg. Zudem war offen, was mit dem Deutschen ReichWP als gerade erst kollabierten Staat weiter geschehen würde.
Auflösung
Da am 19. September 1945 die Sowjetische MilitäradministrationWP als De-Facto-Regierung der Sowjetischen BesatzungszoneWP (SBZ), zu der Sachsen gehörte, in ihrem Zuständigkeitsgebiet das Deutsche Rote Kreuz (1937–1945/46) mit allen seinen Untergliederungen auflöste3, erließ die Landesverwaltung Sachsen am selben Tag einen weiteren Beschluss, um auch das neue Rote Kreuz Sachsen nach nur zwei Monaten wieder zu liquidieren.4
In der SBZ war man also dem kurze Zeit später erlassenen Kontrollratsgesetz Nr. 2WP vom 10. Oktober 1945, das die NSDAP, ihre Nebenorganisationen und auch die von ihr abhängigen Organisationen verbot, zuvorgekommen. Das Deutsche Rote Kreuz in der Zeit des NationalsozialismusWP (1933–1945) war eine solche von der NSDAP abhängige Organisation, wurde aber im Gesetz nicht ausdrücklich genannt. Der Beschluss untersagte auch die Neugründung der verbotenen Organisationen, selbst unter anderem Namen. Das wurde hinsichtlich des DRK in den verschiedenen Besatzungszonen unterschiedlich gehandhabt. Nur in der SBZ verschwanden alle Rotkreuz-Organisationen völlig, bis zur Gründung des DRK der DDR in 1952.
Weitere Informationen
- Artikel Landesverband Sachsen
- Artikel Deutsches Rotes Kreuz
- Artikel Deutsches Rotes Kreuz der DDR
- Artikel Landesstelle
Einzelnachweise
- ↑ Siehe dazu die Geschichte SachsensWP.
- ↑ Das nationalsozialistisch geführte Deutsche Rote Kreuz hat zu bestehen aufgehört. Zur Durchführung wichtiger Aufgaben des Gesundheitswesens ist die Neuzulassung des von nationalsozialistischem und militaristischem Ungeist freien Roten Kreuzes für das Gebiet der Landesverwaltung Sachsen erforderlich. Die Landesverwaltung Sachsen verordnet deshalb: [...] Als ein Glied der Weltgemeinschaft des Roten Kreuzes zur Behebung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten und Milderung der Leiden hat sich das Rote Kreuz Sachsen als eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Vereinigung mit dem Sitz in Dresden gebildet. Dieser Vereinigung wird hiermit die Rechtsfähigkeit verliehen. – Amtliche Nachrichten der Landesverwaltung Sachsen, 1. Jahrgang, Nr. 2, 29. Juli 1945.
- ↑ Dieter Riesenberger, Das Deutsche Rote Kreuz. Eine Geschichte 1864–1990, Paderborn 2002 (ISBN 978-3506772602), Seite 380.
- ↑ Alle Organisationen des Roten Kreuzes im Bundesland Sachsen einschließlich der Schwesternschaften sind bis spätestens 30. September 1945 aufzulösen. Ihr Vermögen geht auf die Landesverwaltung über. [...] Die Abwicklung hat sich sowohl auf das ehemalige Rote Kreuz, Landesstelle IV, als auch auf das gemäß Verordnung vom 16. Juli 1945 neu gebildete Rote Kreuz Sachsen zu erstrecken. — Sächsische Volkszeitung, 4. Oktober 1945.