16. Juli

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Ereignis

Vom 16. Juli 1986 datiert das Gesetz über die Rechtsstellung des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK-Gesetz). Darin wird geregelt, dass das BRK eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, die unter Wahrung der Grundsätze einer ministeriellen Aufsicht unterliegt und als Hilfsorganisation und Wohlfahrtsverband tätig ist.

Bayern ist das einzige Bundesland, das ein eigenes Gesetz für seinen Landesverband geschaffen hat. Die anderen Landesverbände haben die Rechtsform eines Vereins, aber das schließt nicht aus, ihnen eine landesrechtliche Sonderstellung als Gliederung der Natio­nalen Gesell­schaft einzuräumen. Soweit sie sich nicht aus dem Genfer Abkommen ergibt, ist die Sonderstellung des Deut­schen Roten Kreu­zes bundesrechtlich im DRK-Gesetz weiter ausgeführt.

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