16. Juli
Ereignis
Vom 16. Juli 1986 datiert das Gesetz über die Rechtsstellung des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK-Gesetz). Darin wird geregelt, dass das BRK eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, die unter Wahrung der Grundsätze einer ministeriellen Aufsicht unterliegt und als Hilfsorganisation und Wohlfahrtsverband tätig ist.
Bayern ist das einzige Bundesland, das ein eigenes Gesetz für seinen Landesverband geschaffen hat. Die anderen Landesverbände haben die Rechtsform eines Vereins, aber das schließt nicht aus, ihnen eine landesrechtliche Sonderstellung als Gliederung der Nationalen Gesellschaft einzuräumen. Soweit sie sich nicht aus dem Genfer Abkommen ergibt, ist die Sonderstellung des Deutschen Roten Kreuzes bundesrechtlich im DRK-Gesetz weiter ausgeführt.
Weitere Informationen
- Artikel BRK-Gesetz
- Artikel Bayerisches Rotes Kreuz
- Artikel Nationale Gesellschaft
- Kategorie Bayern