Rückenschild
Allgemeines
Unter einem Rückenschild wird in der Regel ein 30 cm langes und 5 cm breites Rechteck aus Kunststoff verstanden, das auf die Rückseite einer Einsatzjacke aufgeklettet werden kann. Im Deutschen Roten Kreuz ist für die Rotkreuz-Gemeinschaften, also für das gebundene Ehrenamt, festgelegt, welche Bezeichnungen auf einem Rückenschild getragen werden dürfen. Für das Hauptamt, beispielsweise für den Rettungsdienst, gibt es keine bundesweit gültigen Vorschriften.
Rückenschilder gehören zu den Qualifikationsabzeichen.
Gemeinschaftsspezifische Regelungen
Bereitschaft
In einer Bereitschaft kann auf dem Rückenschild ein Text getragen werden, der die Einsatzformation oder die Einsatzfunktion kennzeichnet, wobei die nähere Regelung den Landesverbänden überlassen ist.1 Insofern eine Bereitschaft im Rettungsdienst mitwirkt, sind folgende Rückenschilder erlaubt: Rettungsdienst, Arzt, Notarzt, Leitender Notarzt, Organisatorischer Leiter Rettungsdienst.1.1
Wasserwacht
In der Wasserwacht gibt es neben den üblichen Rückenschildern mit 30 cm Länge und 5 cm Breite auch das Format 42 cm zu 8 cm. Als Beschriftungen sind neben Wasserwacht2 auch Tätigkeiten analog der Tätigkeitsabzeichen vorgesehen.2.1 Nähere Festlegungen dazu werden in Beschaffungsrichtlinien getroffen.2.2
Jugendrotkreuz
Im Jugendrotkreuz sind Rückenschilder weder vorgesehen noch untersagt.3
Weitere Informationen
- Artikel Qualifikationsabzeichen
- Artikel Fachkraftabzeichen
- Artikel Einsatzbekleidung
- Artikel Dienstbekleidungsvorschrift
Einzelnachweise
- ↑ Deutsches Rotes Kreuz, Dienstbekleidungsvorschrift für die Gemeinschaften Bereitschaften und Wasserwacht, Berlin 2014, Abschnitt B.3.2.3.
- ↑ Abschnitt B.3.2.4.
- ↑ Deutsches Rotes Kreuz, Einsatzbekleidung Wasserwacht, Berlin 2016, Seite 19.
- ↑ Deutsches Rotes Kreuz, Regelung zur JRK-Bekleidung, Berlin 2023.