Paul Hocheisen: Das Deutsche Rote Kreuz im neuen Reich (1935)

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Paul Hocheisen (1870–1944) war stellvertretender Präsident des Deut­schen Roten Kreu­zes von 1933 bis 1936, also in der Zeit des National­sozia­lis­mus (1933–1945), bevor er von Ernst Robert Grawitz (1899–1945) abgelöst wurde. Danach war er Ehrenpräsident von 1937 bis zu seinem Tod in 1944. Siehe verschiedenen → zeitgenössischen Erwähnungen von bzw. über ihn. Im diesem propagandistisch geradezu überformten Artikel, der im Sommer 1935 in der Deutschen Zeitschrift für Wohlfahrtspflege erschien[1], legt er die Nähe des damaligen DRK zur NS-Staat (1933–1945) und der NSDAP dar. Bemerkenswert ist der Artikel nicht wegen seines schwachen Inhalts, der sehr schwach ist, sondern die darin zum Ausdruck gebrachte Anbiederung vor dem Hintergrund, dass es in den ersten Jahren nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten in 1933 erhebliche Spannungen zwischen dem DRK, das sich noch unter Joachim von Winterfeldt-Menkin (18651945) praktisch selbst gleichgeschaltet hatte und eine starke Rolle im NS-Staat anstrebte, und Teilen der NSDAP gab.

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Transkribierter Text

[300]

Das Deutsche Rote Kreuz im neuen Reich.

Die Bedeutung des Roten Kreuzes als einer auf völkerrechtlicher Grund­lage beruhenden, in allen zivilisierten Staaten geschaffenen Einrichtung ist durch die große Rede des Führers und Reichs­kanz­lers[2] vom 21. Mai 1935 mit dem Hinweis auf die Genfer Rote Kreuz-Kon­­ven­tion[3] in den 13 Punkten am Schluß der Rede vor dem deutschen Volk und der Weltöffentlichkeit in ein helles Licht gerückt worden.[4] Die Bestrebungen des Roten Kreuzes in den 70 Jahren seiner Ge­schichte um den Schutz des Verwundeten und Kranken im Kriege sind zu einer selbstverständlichen Forderung des Volksgewissens geworden. Jeder­mann weiß, was das Zeichen des Roten Kreuzes im Welt­krie­ge[5] für die Soldaten, für die Kriegsgefangenen, für die Familien der Soldaten und für die Flüchtlinge in aller Welt geleistet hat. Die Grundauf­gabe des Deutschen Roten Kreuzes ist es, geschulte Männer und Frauen, Sanitäts­männer, Schwestern und weibliche Hilfs­kräfte zur Verfügung zu haben, die geeig­net und gewillt sind, Kraft und Leben in den Dienst dieses Werkes zu stellen. Der Stellvertreter des Führers, Reichsminister Rudolf Hess[6], hat bereits am 21. Juli 1934 ausgesprochen: „Das Deutsche Rote Kreuz ist ein notwendiger Be­standteil des nationalsozialisti­schen Staates.

Das Deutsche Rote Kreuz, durch seine Grundlage und seinen Ursprung in engste Beziehung zu Reich und Staat gestellt, ist sich der Verantwortung be­wußt, die ihm mit der Pflicht, ständig be­reit zu sein, auferlegt ist.

Seit Jahrzehnten ist das Deutsche Rote Kreuz von der Überzeugung durch­drungen, daß es seine Aufgaben im Ernst­falle nur dann erfüllen könne, wenn es in ständiger, ausgebauter Friedens­arbeit seine Kräfte zum Dienst an Ge­sundheit und Wohlfahrt der Nation ein­setzt. Die Sanitätskolonnen, Schwestern­ schaften und weiblichen Hilfskräfte sind die unentbehrlichen, stets bereiten Träger der Rotkreuz-Arbeit.

Die Männer- und Frauenvereine des Deutschen Roten Kreuzes haben Einrich­tungen aller Art in jahrzehntelanger Ar­beit geschaffen. Sie überziehen das ganze Deutsche Reich mit einem Netz der Hilfsbereitschaft im Sinne des Roten Kreuzes zum Dienst an Volk und Vaterland.

Der besondere Einsatz für die Bereit­schaft zum Dienst im Ernstfall ist die Aufgabe des Deutschen Roten Kreu­zes im neuen Reich, die ihm von niemand streitig gemacht wird. In der Friedens­arbeit berührt sich das Deutsche Rote Kreuz eng mit den Verbänden, die ver­ wandte Aufgaben zu erfüllen haben. Die Kranken- und Wohlfahrtspflege gehörte [301] schon vor Entstehen des Roten Kreuzes zu dem Arbeitsbereich der kirchlichen Ge­meinden und Verbände. Heute ist das Hauptamt für Volkswohlfahrt mit der Führung auf allen Gebieten der Volks­wohlfahrt beauftragt. Der Arbeitsge­meinschaft der freien Wohlfahrtspflege, die unter Führung des Hauptamtes für Volkswohlfahrt steht, gehört das Deut­sche Rote Kreuz mit seinen Aufgaben der Friedenswohlfahrtspflege an.

NS.-Volks­wohl­fahrt[7] und Deut­sches Rotes Kreuz, eng miteinan­der verbunden durch die gemein­same Verpflichtung zum Dienst an der Nation auf der Grundlage na tionalsozialistischer Weltanschau­ung, stehen nicht im Wettbewerb mitein­ander; sie ergänzen sich vielmehr in der Form, die vom Führerstaat als eine Selbst­ verständlichkeit gefordert wird. So wie das Hauptamt für Volkswohlfahrt dem Deutschen Roten Kreuz seine ihm ureigentümlichen Aufgaben überläßt, so er­kennt das Deutsche Rote Kreuz die Führung des Hauptamtes für Volkswohlfahrt auf dem Gebiete der Wohlfahrtspflege rückhaltlos an. Soweit erforderlich, werden grund­sätzliche Vereinbarungen über Abgren­zung und gegenseitige Ergänzung getroffen. So hat ein Abkommen zwischen dem Hauptamt für Volkswohlfahrt und dem Deutschen Roten Kreuz vom 4. April 1935 die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Gemeindekrankenpflege geregelt. Dem Deutschen Roten Kreuz ist sein Arbeits­gebiet Vorbehalten. Die NS.-Volkswohl­fahrt hat im Grundsatz die Schaffung neu­er Gemeindekrankenpflegestationen als ihre Aufgabe übernommen. Maßgebend für die Regelung war der Gedanke, daß das Deutsche Rote Kreuz die Gemeindekrankenpflege als ein Gebiet für die Schulung und Betätigung seiner Schwestern und seiner weiblichen Hilfskräfte nicht ent­behren kann.

In ähnlicher Weise fügt sich das Deut­sche Rote Kreuz in die maßgebende Führung des Hauptamtes für Volks­g­esund­heit[8] ein, daß die großen Linien für den Aufbau des Volkslebens auf den Grundlagen der Erbgesundheitslehre und Ras­sen­hy­gie­ne[9] gibt.

Während die Männer-Organisationen des Deutschen Roten Kreuzes sich überwiegend auf dem Gebiet des Rettungs wesens und Hilfsdienstes betätigen, haben die Frauenvereine seit ihrer Gründung vor 70 Jahren die besonderen fraulichen Auf­ga­ben[10] im Dienst von Wohlfahrtspflege und Volksgesundheit auf ihr Pa­nier[11] ge­schrieben. Die Zusammenfassung der Frauenvereine vom Roten Kreuz im Reichsfrauenbund des Deutschen Roten Kreuzes bei der Neugliederung nach dem Umbruch 1933 erleichterte die Einfügung der Rotkreuz-Frauenvereine in das Deut­sche Frau­en­werk[12], in dem die NS.-Frau­en­schaft[13] die Führung hat. Da­mit ist die Frauenorganisation des Deutschen Roten Kreuzes ein Glied in dem großen Werk, das den deutschen Frauen im Neuaufbau des Dritten Reiches aufgegeben ist, mit der Sonderaufgabe, die Verpflichtun­gen zu erfüllen, die ihnen aus der Zugehörigkeit zum Roten Kreuz erwachsen.

So steht das Deutsche Rote Kreuz heute als eine straff in sich gegliederte Organisation in eng­ster Verbindung mit Reich und Partei. Durch die Übernahme der Schirmherrschaft nach dem Heimgang des verewigten Generalfeldmarschalls Reichs­ präsident von Hin­den­burg[14] durch den Führer und Reichs­kanz­ler[2] wird diese Zu­gehörigkeit des Deutschen Roten Kreuzes zu den verantwortlichen Trägern des Lebens der Nation weithin sichtbar. Die Führer des Deutschen Roten Kreuzes, an der Spitze der Präsident, SA.-Gruppen­führer Herzog Carl Eduard von Sachsen-Coburg und Go­tha[15], und sein Stellvertreter, Generaloberstabsarzt a. D. Obergruppenführer Dr. Hocheisen[16], mit ihnen die Reichsfrauenführerin, Frau Ger­trud Scholtz-Klink[17], und schließlich alle die Männer und Frauen, die in den Län­dern, Provinzen, Kreisen, Städten mit Billigung aller maßgebenden Stellen zur Leitung des Roten Kreuzes in allen seinen Verzweigungen berufen sind, sind Bürgen dafür, daß die Männer und Frauen des Deutschen Roten Kreuzes in allen Teilen des Reichs bereit sind zum Einsatz für den Dienst an Volk und Reich im Sinne unseres Führers Adolf Hitler[2].

SA.-Obergruppenführer Hoch­ei­sen[16],
Stellvertr. Präsident
des Deutschen Roten Kreuzes.

Erläuterungen

  1. Paul Hocheisen, Das Deutsche Rote Kreuz im neuen Reich, in: Deutsche Zeitschrift für Wohlfahrtspflege, Nummer 4/5, 11. Jahrgang, Berlin, Juli/August 1935, Seiten 300–301.
  2. Adolf Hitler (1889–1945).
  3. Siehe Artikel Genfer Abkommen.
  4. Vergleiche dazu den Volltext der Rede.
  5. Erster Welt­krieg (1914–1918).
  6. Von 1933 bis 1940 war Rudolf Heß (1894–1987) der Stellvertreter des Führers (StdF).
  7. Die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV, 1932–1945) war der Wohlfahrtsverband der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP, 1920–1945). Zunächst diente sie nur der Propaganda der Partei, später wurde sie zur faktisch staatlichen Wohlfahrtspflege und sollte mit dem Ziel der Monopolisierung der Wohlfahrtspflege die anderen Wohlfahrtsverbände einschließlich des Deut­schen Roten Kreu­zes verdrängen. Beim DRK, dessen Tätigkeitsschwerpunkt im Zuge der Kriegsvorbereitung auf die Unterstützung des Sanitätsdienstes der Wehrmacht und andere kriegsrelevante Aufgaben fokussiert wurde, gelang das.
  8. Das Hauptamt für Volksgesundheit war eine Einrichtung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP). Sie sollte unter anderem im Sinne der nationalsozialistischen Rassenhygiene und Bevölkerungspolitik das Gesundheitswesen im NS-Staat (1933–1945) beeinflussen.
  9. Siehe Nationalsozialistische Rassenhygiene.
  10. Siehe Nationalsozialistisches Frauenbild.
  11. Panier ist ein veralteter, militärisch konnierter Begriff für Banner (Fahne).
  12. Das Deutsches Frauenwerk (DFW) war ein nationalsozialistischer Frauenverband. Er diente neben der NS-Frauenschaft als Sammelbecken für die Mitglieder der gleichgeschalteten Frauenvereine der Weimarer Republik, zum Beispiel die Schwesternschaften vom Roten Kreuz.
  13. Die Nationalsozialistische Frauenschaft (NSF) oder NS-Frauenschaft war die Frauenorganisation der NSDAP.
  14. Paul von Hindenburg (1847–1934).
  15. Carl Eduard von Sachsen-Coburg und Gotha (1884–1954)
  16. Paul Hocheisen (1870–1944).
  17. Gertrud Scholtz-Klink (1902–1999).