Palästina

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Nationale Gesellschaft

Autonomiegebiete Zonen A, B (rot) und C (weißgelb). Es ist umstritten, ob die Zone C und Ostjerusalem zu den Autonomiegebieten gehören.

Gemäß der Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung kann eine Nationale Gesellschaft nur auf dem Gebiet eines unabhängigen Staates errichtet werden, der darüber hinaus die Genfer Abkommen anerkannt haben muss.1 Die Palästinensischen Autonomiegebiete sind kein weltweit anerkannter Staat, und die Staatlichkeit des Staates Palästina ist umstritten. Am 21. Juni 2006 beschloss die Internationale Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds eine Ausnahmeregelung, die es erlaubte, den 1968 gegründeten Pa­läs­ti­nen­si­schen Roten Halb­mond als Nationale Gesellschaft anzuerkennen und als reguläres Mitglied in die Rotkreuz- und Rothalb­mond-Be­we­gung aufzunehmen.2

Genfer Abkommen

Palästina ist seit dem 2. April 2014 ein Vertragsstaat der Genfer Abkommen von 1949 und des I. Zusatzprotokolls. Der Beitritt zum II. und III. Zusatzprotokoll erfolgte am 4. Januar 2015.

Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs 2021

Am 5. Februar 2021 gab der Inter­nationale Straf­gerichts­hof (IStGH) bekannt, dass er sich für die Verfolgung von Kriegsverbrechen und anderen Verstößen gegen das Humani­täre Völker­recht in Palästina zuständig sieht.

Weitere Informationen

Websites

Enzyklopädie

Einzelnachweise

  1. Deutsches Rotes Kreuz (Hrsg.), Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, Berlin 2007 (Englisch: Statutes of the International Red Cross and Red Crescent Movement, Genf 2006), Artikel 4.
  2. Ian Piper, A landmark for the Movement. The red Crystal conference, in: The Magazine of the International Red Cross and Red Crescent Movement, Nr. 3, Genf 2006.