Internationaler Strafgerichtshof

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
(Weitergeleitet von IStGH)

Allgemeines

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH; dt. auch Haager Tribunal); engl. International Criminal Court, ICC; frz. Cour Pénale Internationale, CPI) mit Sitz in Den Haag ahndet Verbrechen gegen unter anderem das Humani­täre Völker­recht, wenn sie von nationalen Gerichten nicht ausreichend verfolgt werden. Dazu gehören Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verbrechen der Aggression. Der IStGH begann seine Tätigkeit am 1. Juli 2002.

Ausgewählte Vertragsstaaten

Deutschland

Deutschland ist seit 1998 ein Vertragsstaat des Römischen Statuts, das die Rechtsgrundlage für den Internationalen Strafgerichtshof darstellt. Mit dem Völkerstrafgesetzbuch schuf Deutschland darüber hinaus in 2002 ein nationales Recht, um relevante Straftaten selbst zu verfolgen, so dass der IStGH in der Regel nicht für deutsche Staatsbürger und andere Personen, die unter seine Jurisdiktion fallen, zuständig ist.

Österreich

Österreich ist ebenfalls ein Vertragsstaat. Es hat seine Zusammenarbeit mit dem IStGH im Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH-ZG) näher beschrieben. Anders als in Deutschland sind die national definierten Straftatbestände nicht in ein Spezialgesetz, sondern in das allgemeine Strafgesetzbuch aufgenommen worden, zum Beispiel Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 321b öStGB).

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