Landgericht Hamburg – 327 O 142/19 – 12. September 2019

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Einem Onlineshop wurde verboten, weiterhin aus Schweden importierte Armbinden mit dem Roten Kreuz in Deutschland zu vertreiben.

Rotkreuz-Armbinden im Onlineshop

Der Betreiber eines Onlineshops verkaufte darüber Rotkreuz-Armbinden des schwedischen Zentralamts für Gesundheits- und Sozialwesen (Socialstyrelsen), die aus Schweden importiert worden waren. Nachdem der DRK-Bundesverband darauf aufmerksam geworden war, kontaktierte er den Betreiber, der jedoch nicht reagierte. Der Betreiber des Onlineshops unterlag anschließend vor Gericht, weil er die Rechte des Deut­schen Roten Kreu­zes hinsichtlich der Verwendung des Roten Kreuzes in Deutschland verletzt und potenziell der DRK-Service GmbH geschadet hatte. Ihm wurde verboten, das Wahrzeichen weiter im geschäftlichen Verkehr zu benutzen. Das Gericht begründete sein Urteil unter anderem mit dem DRK-Gesetz und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.

Weitere Informationen

Urteil

Enzyklopädie