Landgericht Hamburg – 327 O 142/19 – 12. September 2019
Einem Onlineshop wurde verboten, weiterhin aus Schweden importierte Armbinden mit dem Roten Kreuz in Deutschland zu vertreiben.
Rotkreuz-Armbinden im Onlineshop
Der Betreiber eines Onlineshops verkaufte darüber Rotkreuz-Armbinden des schwedischen Zentralamts für Gesundheits- und Sozialwesen (Socialstyrelsen), die aus Schweden importiert worden waren. Nachdem der DRK-Bundesverband darauf aufmerksam geworden war, kontaktierte er den Betreiber, der jedoch nicht reagierte. Der Betreiber des Onlineshops unterlag anschließend vor Gericht, weil er die Rechte des Deutschen Roten Kreuzes hinsichtlich der Verwendung des Roten Kreuzes in Deutschland verletzt und potenziell der DRK-Service GmbH geschadet hatte. Ihm wurde verboten, das Wahrzeichen weiter im geschäftlichen Verkehr zu benutzen. Das Gericht begründete sein Urteil unter anderem mit dem DRK-Gesetz und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.
Weitere Informationen
Urteil
- Landesrecht-Hamburg.de, Markenrechtsverletzung: Einwand der Erschöpfung gegen den Vorwurf der unberechtigten Verwendung des Zeichens „Rotes Kreuz auf weißem Grund“
Enzyklopädie
- Artikel Rotes Kreuz
- Artikel Wahrzeichen, Schutzzeichen und Kennzeichen
- Artikel DRK-Gesetz