Landgericht Frankfurt (Oder) – 4 KLs 7/23 – 29. September 2023

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Ein ehrenamtlicher Jugendleiter nutze Erste-Hilfe-Übungen aus, um sich an Kindern zu vergreifen. Er war bereits einschlägig vorbestraft und wurde wegen schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern verurteilt.

Sexueller Missbrauch von Kindern

Ein ehren­amtlich als Jugendleiter engagierter Helfer des DRK-Kreisverbands Märkisch-Oder-Havel-Spree im Landesverband Brandenburg, der aus Altlandsberg kam, war offensichtlich pädophil und 2015 im Alter von ca. 20 Jahren vom Amtsgericht Strausberg wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt worden. Diese Vorstrafe war bereits aus seinem erweiterten Führungszeugnis gelöscht worden, so dass dem Kreisverband oder einer seiner Gliederungen, wo er mitwirkte, seine gefährliche Neigung nicht bekannt war.

Wegen Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern wurde der nicht geständige Täter 2022 verhaftet, und in 2023 im Alter von nunmehr 28 Jahren vom Landgericht Frankfurt (Oder) zu einer Haftstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt (§ 176c StGB). Die strafbaren Übergriffe an zwei sieben und acht Jahre alten Mädchen hatte er bei Übungen von Erster Hilfe in einem Fahrzeug des Rettungsdienstes verübt. Dazu gab er vor, Notfalldarstellung mit ihnen zu machen.

Ein Versuch der Revision des Täters beim Bundesgerichtshof scheiterte.

Bewertung

Die Prüfung des erweiterten Führungszeugnisses, sofern wie hier zulässig, ist nur ein kleines Element eines Schutzkonzepts. Der Vorfall in Brandenburg zeigt, dass es selbst bei bereits strafrechtlich einschlägig in Erscheinung getretenen Tätern nur als grober Filter dienen kann. Warum genau das vorgelegte Führungszeugnis bei der Prüfung keinen Hinweis auf die frühere Verurteilung (mehr) enthielt, lässt sich nicht anhand der Presseberichte nicht sagen.

Weitere Informationen

Presseberichte

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