DRK-Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Die DRK-Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen in den Gemeinschaften, Einrichtungen, Angeboten und Diensten des DRK sind eine Rahmenrichtlinie zur Verhütung von Übergriffen sexueller Art und zum Umgang mit Vorfällen, einschließlich Verdachtsfällen. Mit Beschluss des Präsidialrats am 27. Juni 2012 ist sie für alle Gliederungen im Deut­schen Roten Kreuz verbindlich umzusetzen.

Ein Schutzkonzept, das auf dieser Basis entwickelt wird, dient mehreren Gruppen:

  • Vulnerable Gruppen, das heißt Minderjährige und der Menschen mit Behinderungen, unabhängig davon ob sie Angehörige der Organisation oder Empfänger von ihren Leistungen sind (Klienten, Patienten usw.),
  • mittelbar auch nicht direkt adressierte Zielgruppen wie ehren­amtliche Mitglieder oder haupt­amtlich Beschäftigte, weil Erwachsene gleichermaßen vor Übergriffen bewahrt werden müssen,
  • die im Namen und Auftrag der Organisation ehren­amtlich oder haupt­amtlich Handelnden, indem sie vor Missverständnissen und falschen Verdächtigungen geschützt werden.

Schließlich wird das Ansehen der Organisation und damit des Vertrauens, dass Menschen bei ihr sicher vor sexualisierter Gewalt sind, bewahrt.

Notwendigkeit

Ein Schutzkonzept ist notwendig, weil sich beispielsweise krankhaft oder kriminell pädophile Menschen gezielt über vertrauenswürdige Organisationen wie das Deut­sche Rote Kreuz Zugang zur Zielgruppe ihres Begehrens verschaffen. Zugleich wird innerhalb und außerhalb sozialer Organisationen gegenüber ihren Mitwirkenden häufig ein Vertrauensvorschuss gegeben, so dass es die vorwiegend männlichen Täter leichter haben.

Weiterhin hat das DRK als Großorganisation und aus konservativer Tradition mehr hierarchische Strukturen. Übergriffe sind nicht nur sexuell motiviert, sondern können auch das Ausüben von Macht darstellen. Ein Täter kann also übergriffig werden, weil er seinen Status dadurch erleben möchte, und die sexualisierte Gewalt oder das grenzüberschreitende Verhalten als Vorstufe sind nicht Ausdruck seiner Sexualität, sondern seines defizitären Selbstbewusstseins.

Inhalt

Die Richtlinie besteht aus acht Regelungen (Standards):

  1. Konzeption,
  2. Kenntnisse und Wissenserwerb,
  3. Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung,
  4. Erweitertes Führungszeugnis,
  5. Beteiligung,
  6. Beschwerdemanagement und Vertrauenspersonen,
  7. Verbandsinterne Strukturen und Ansprechpersonen,
  8. Verfahrensweise bei Vorfällen.

Wesentlich für die präventive Wirkung ist ihre Umsetzung durch die Untergliederungen.

Weitere Informationen

Website und Dokumente

Enzyklopädie