Gebietsdreieck
Allgemeines

Das Gebietsdreieck (auch: Hoheitsabzeichen) wurde in der Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945) oben am rechten Ärmel auf den Dienstbekleidungen des damaligen Deutschen Roten Kreuzes (1938–1945/46) getragen. Es handelte sich um ein kleines, mit weißem oder silbernem Garn besticktes, schwarzes Stoffdreieck. In der oberen Spitze war ein Reichsadler, dessen Füße durch ein umrandetes Hakenkreuz ersetzt waren; es handelte sich also nicht um das offizielle DRK-Logo. Darunter befand sich die Gebietsangabe mittels Bezeichnung der Dienststelle: Kreisstelle und fortlaufende Nummer, z.B. München 3, der Landesstelle, z.B. Landesstelle VI, oder der Schriftzug Präsidium.1
Vergleichbare Abzeichen gab es auch beispielsweise bei den Dienstbekleidungen der Hitlerjugend (HJ) und des Bunds Deutscher Mädel (BDM). Dort wurden sie am linken Arm getragen. Beim DRK musste sie rechts getragen werden, weil links die Rotkreuz-Armbinde zu tragen war.
Heutige Strafbarkeit
Das Gebietsdreieck enthält mit dem Hakenkreuz das Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation, der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP). Die Nutzung dieses Zeichens ist in Deutschland eine Straftat2, sofern es sich nicht um eine gesetzlich erlaubte Ausnahme wie in dieser Enzyklopädie handelt.3 Die damalige Dienstbekleidung darf daher nicht in der Öffentlichkeit getragen werden, sondern kann nur zum Beispiel in einem Rotkreuz-Museum gezeigt werden.
Weitere Informationen
- Artikel Logo (Drittes Reich)
- Artikel Adjutantenfangschnur
- Artikel Hauer
- Artikel Dienststellung (Drittes Reich)
Erläuterungen
- ↑ Siehe dazu auch die Dienstvorschrift für das Deutsche Rote Kreuz (DRKDv. Nr. 1) in: Felix Grüneisen, Das Deutsche Rote Kreuz in Vergangenheit und Gegenwart, Anlage 16, Teil C.
- ↑ § 86a Abs. 1 und 2 StGB.
- ↑ § 86a Abs. 3 i.V.m. § 86 Abs. 3 StGB.
