Bundesausschuss der Wasserwacht
Allgemeines
Der Bundesausschuss der Wasserwacht (BAWW) ist das höchste Beschlussgremium der Wasserwacht. Es handelt sich zugleich um einen Ausschuss des Bundesverbands. Die Grundregeln seiner eigenen Arbeit sind in der Ordnung der Wasserwacht festgestellt.1
Der Vorläufer des Bundesausschusses der Wasserwacht war die Arbeitsgemeinschaft Wasserwacht (AG Wasserwacht, AG-WW), eine Arbeitsgemeinschaft auf Bundesebene.
Mitglieder des Ausschusses
Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern bereits gewählter Organe zusammen und wird daher (mit einer möglichen Ausnahme) nicht mehr eigens durch eine Wahl auf Bundesebene bestimmt. Die stimmberechtigten Mitglieder sind Vertreter der Landesverbände (aus den Landesleitungen oder Landesausschüssen der Wasserwacht), die Bundesleitung der Wasserwacht und eine mögliche weitere Person.
Zuständigkeit
Der Bundesausschuss der Wasserwacht wählt die Bundesleitung der Wasserwacht und beschließt alle Regeln, die bundesweit einheitlich sind, z.B. die Gestaltung der Einsatzbekleidung oder Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften. Von zentraler Bedeutung ist die Dienstvorschrift der Wasserwacht2, die der Ausschuss mit anschließender Bestätigung durch das Präsidium ändern und damit leichter als die Ordnung der Wasserwacht, die von drei Gremien beschlossen werden muss, an neue Gegebenenheiten anpassen kann.
Weitere Informationen
- Artikel Wasserwacht
- Artikel Bundesausschuss
- Artikel Bundesverband
Einzelnachweise
- ↑ Deutsches Rotes Kreuz, Ordnung der Wasserwacht, Berlin 2012, Abschnitt 4.1.
- ↑ Deutsches Rotes Kreuz, Dienstvorschrift der Wasserwacht, Berlin 2014.