Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Eine Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift (APV) regelt Inhalt und Durchführung für eine Ausbildung der Wasserwacht. Sie entspricht dem, was in anderen Bereichen des Deut­schen Roten Kreu­zes Ausbildungsordnung genannt wird. Da die Ausbildungen der Wasserwacht aufgrund ihres inhärent gefahrengeneigten Anwendungsbereichs und sportlichen Charakter leistungsbetonter als die Ausbildungen beispielsweise der Bereitschaften sind, schließen sie immer mit einer Prüfung ab. Das kommt in dem Begriff mit zum Ausdruck.

Bundeseinheitliche Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften

Bereich APV
Bootsdienst APV BD
Hubschraubergestützte Wasserrettung APV HgWR
Rettungsschwimmen APV R
Schwimmen APV S
Tauchen APV T
Wasserretter APV WR

Weitere Informationen