Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
Allgemeines
Eine Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift (APV) regelt Inhalt und Durchführung für eine Ausbildung der Wasserwacht. Sie entspricht dem, was in anderen Bereichen des Deutschen Roten Kreuzes Ausbildungsordnung genannt wird. Da die Ausbildungen der Wasserwacht aufgrund ihres inhärent gefahrengeneigten Anwendungsbereichs und sportlichen Charakter leistungsbetonter als die Ausbildungen beispielsweise der Bereitschaften sind, schließen sie immer mit einer Prüfung ab. Das kommt in dem Begriff mit zum Ausdruck.
Bundeseinheitliche Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften
Bereich | APV |
---|---|
Bootsdienst | APV BD |
Hubschraubergestützte Wasserrettung | APV HgWR |
Rettungsschwimmen | APV R |
Schwimmen | APV S |
Tauchen | APV T |
Wasserretter | APV WR |
Weitere Informationen
- Artikel Ausbildungsordnung
- Artikel Lehr-Lern-Unterlage
- Artikel Wasserwacht
- Artikel Ausbildungs- und Prüfungsordnung