Dienstvorschrift der Wasserwacht
Allgemeines
Die Dienstvorschrift der Wasserwacht (DV WW) regelt die operative Tätigkeit der Wasserwacht, während die Ordnung der Wasserwacht (OdWW) ihre allgemeine Organisation bestimmt. Die Trennung der Dokumente erleichtert ihre Anpassung: Während eine Änderung der OdWW von drei Gremien beschlossen werden muss, genügt bei der DV WW ein Beschluss des Bundesausschusses der Wasserwacht mit Bestätigung durch das Präsidium. Von der DV WW ist die Dienstvorschrift Wasserrettungsdienst (DV WRD) zu unterscheiden.
Inhalte
Die DV WW beinhaltet Regelungen zur Grundausbildung der Angehörigen der Wasserwacht, zur Zusammensetzung der Leitung einer Wasserwacht-Gliederung, zu den Führungsstufen im Einsatz, zu Beauftragten, Ausbildern, Einsatzkräften und deren jeweilige Qualifikation, zu Einsatzmitteln, Ausbildungsbereichen und Fachdiensten.
Weitere Informationen
- Deutsches Rotes Kreuz, Dienstvorschrift der Wasserwacht, Berlin 2014
- Artikel Wasserwacht
- Artikel Wasserrettungsdienst