Wichtiges Aufgabenfeld
Allgemeines
Die Kategorie wichtiges Aufgabenfeld war mit der Strategie 2010plus im Deutschen Roten Kreuz (DRK) eingeführt worden. Während ein Hauptaufgabenfeld eine Aufgabe bzw. eine Gruppe zusammenhängender Aufgaben bezeichnet, die bundesweit einheitlich und flächendeckend wahrgenommen werden soll, sollte dasselbe für ein wichtiges Aufgabenfeld innerhalb eines Landesverbands gelten. So wie Hauptgabenfelder durch die damals neu eingeführte Verbandsgeschäftsführung Bund koordiniert werden, sollte die Verbandsgeschäftsführung Land dies für wichtige Aufgabenfelder tun. Dieses Verständnis fand jedoch nur in der Satzung des Landesverbands Hessen Eingang:
Ein wichtiges Aufgabenfeld ist ein Aufgabenfeld mit hoher ideeller oder wirtschaftlicher Bedeutung, das hessenweit flächendeckend in einheitlicher Qualität erbracht werden soll und dessen Koordination durch Beschluss des Präsidiums an die Verbandsgeschäftsführung Land übertragen wurde.1
In den Satzungen aller anderen Landesverbände findet sich weder eine solche Definition, noch eine entsprechende Zuständigkeit an die Landesgeschäftsführung Land. Die Kategorie des wichtigen Aufgabenfelds hat also keine Bedeutung erlangt. Neben den Hauptgabenfeldern gibt es als hervorgehobene Aufgaben die Weltkernaufgaben (verbindlich als Nationale Gesellschaft) wahrzunehmen), die Aufgaben gemäß DRK-Gesetz (verbindlich durch den Bundesverband wahrzunehmen) und die satzungsgemäßen Aufgaben (verbindlich durch den jeweiligen Verein wahrzunehmen, um die Gemeinnützigkeit zu bewahren).
Weitere Informationen
- Artikel Aufgabe
- Artikel Hauptaufgabenfeld
- Artikel Landesverband
Einzelnachweise
- ↑ § 8 Abs. 2 der Satzung des DRK-Landesverbands Hessen.