Oberinnenkonferenz

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Die Oberinnenkonferenz ist ein Organ des Ver­bands der Schwes­tern­schaf­ten (VdS) im Deut­schen Roten Kreuz (DRK).1 Ihm gehören die Oberinnen der Schwesternschaften an, die Mitglied des VdS sind, oder deren Vertreterinnen, die Vorsitzende der Oberinnenvereinigung und die Generaloberin (bzw. Verbandsoberin. bzw. Präsidentin des VdS), die die Sitzungen leitet, sowie deren Stellvertreterin.1.1 Sie tagt mindestens dreimal jähr­lich1.2, dient unter anderem dem Austausch der Teilnehmerinnen untereinander, benennt Vertreterinnen des VdS für interne und externe Gremien einschließlich des Aufsichtsrats der Pensionskasse, diskutiert berufspolitische Themen und steuert auf Investitionsebene übergreifende Projekte. Weiterhin ist sie bei der Auswahl einer neuen Generaloberin vorschlagsberechtigt.1.3

Die Oberinnenkonferenz ist nicht die Mitgliederversammlung des Ver­bands der Schwes­tern­schaf­ten (VdS) als Verein.

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. § 11 Abs. 1 der Satzung des Verbands der Schwesternschaften vom Roten Kreuz in der Fassung vom 14. März 2024.
    1. § 22 Abs. 1.
    2. § 22 Abs. 2 S. 1.
    3. § 23 Abs. 1.