Oberinnenkonferenz
Allgemeines
Die Oberinnenkonferenz ist ein Organ des Verbands der Schwesternschaften (VdS) im Deutschen Roten Kreuz (DRK).1 Ihm gehören die Oberinnen der Schwesternschaften an, die Mitglied des VdS sind, oder deren Vertreterinnen, die Vorsitzende der Oberinnenvereinigung und die Generaloberin (bzw. Verbandsoberin. bzw. Präsidentin des VdS), die die Sitzungen leitet, sowie deren Stellvertreterin.1.1 Sie tagt mindestens dreimal jährlich1.2, dient unter anderem dem Austausch der Teilnehmerinnen untereinander, benennt Vertreterinnen des VdS für interne und externe Gremien einschließlich des Aufsichtsrats der Pensionskasse, diskutiert berufspolitische Themen und steuert auf Investitionsebene übergreifende Projekte. Weiterhin ist sie bei der Auswahl einer neuen Generaloberin vorschlagsberechtigt.1.3
Die Oberinnenkonferenz ist nicht die Mitgliederversammlung des Verbands der Schwesternschaften (VdS) als Verein.
Weitere Informationen
- Artikel Schwesternschaft
- Artikel Verband der Schwesternschaften
- Artikel Oberinnenvereinigung
- Artikel Oberin
