Generaloberin
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
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Allgemeines
Die gewählte Vorsitzende des Verbands der Schwesternschaften und ihre Stellvertreterin tragen die Funktionsbezeichnung Generaloberin. Sie sind zugleich die Präsidentin (Vorsitzende) bzw. Vizepräsidentin (stellvertretende Vorsitzende) des Vereins. Die Leiterin einer Schwesternschaft ist eine Oberin.
Weiterhin wird auch die Vorsitzende des Verbands der Schwesternschaften vom Roten Kreuz in Bayern als Generaloberin bezeichnet.
Erste Amtsinhaberinnen
Von 1926 bis 1935 war Elisabeth Tomitius (1868–1945) die erste Generaloberin; der Verband war damals der Verband Deutscher Mutterhäuser (1922–1934?) bzw. die Schwesternschaft vom Deutschen Roten Kreuz (1934?–1937). Ihr folgte Luise von Oertzen (1897–1965).
Weitere Informationen
- Rotkreuzschwestern.de, Organisation, Satzung und Präsidium
- Artikel Schwesternschaft
- Artikel Oberin
