Generaloberin

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
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Allgemeines

Die gewählte Vorsitzende des Ver­bands der Schwes­tern­schaf­ten und ihre Stellvertreterin tragen die Funktionsbezeichnung Generaloberin. Sie sind zugleich die Präsidentin (Vorsitzende) bzw. Vizepräsidentin (stellvertretende Vorsitzende) des Vereins. Die Leiterin einer Schwesternschaft ist eine Oberin.

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