Generaloberin
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
Allgemeines
Die gewählte Vorsitzende des Verbands der Schwesternschaften und ihre Stellvertreterin tragen die Funktionsbezeichnung Generaloberin. Sie sind zugleich die Präsidentin (Vorsitzende) bzw. Vizepräsidentin (stellvertretende Vorsitzende) des Vereins. Die Leiterin einer Schwesternschaft ist eine Oberin.
Weitere Informationen
- Rotkreuzschwestern.de, Organisation, Satzung und Präsidium
- Artikel Schwesternschaft
- Artikel Oberin